Oracle sei vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dem Münchner Unternehmen den Verkauf von gebrauchter Oracle-Software auf Originaldatenträgern zu verbieten, wie der Händler mitteilt. Demnach hätte das Landgericht München I jetzt einen entsprechenden Ordnungsmittelantrag des Datenbankspezialisten zurückgewiesen (Az 7 O 23237/05).
Oracle hatte laut Usedsoft erfolglos argumentiert, dass der Verkauf gebrauchter Oracle-Software auf Datenträgern ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung vom Januar 2006 sei. Damals hatten die Richter den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen für rechtswidrig erklärt.
Mitte März dieses Jahres hatte das Landgericht München I dann in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung geurteilt, dass per Online-Übertragung vertriebene Oracle-Software nicht weiterverkauft werden dürfe.
Unter Zurückweisung des aktuellen Oracle-Antrags stellte das Gericht aber fest, dass “der [Weiter-]Vertrieb von Software auf Datenträgern nicht Gegenstand des Verfahrens war”.
Die Klarstellung ist für Usedsoft, das sich auf den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen spezialisiert hat, von großer Bedeutung. Denn die gängigen Standardsoftware-Produkte – etwa von Microsoft, Adobe und SAP – werden ausschließlich auf Datenträgern in Verkehr gebracht.
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