In einer Empfehlung an den EU-Gerichtshof erklärte die EU-Generalanwältin Juliane Kokott, dass Internet Provider an Inhaber oder Vertreter von Urheberrechten keine nutzerbezogenen Daten von Tauschbörsennutzern weitergeben müssen.
Ihrer Ansicht nach sei mit “dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn Mitgliedsstaaten die Weitergabe von personenbezogenen Verkehrsdaten zum Zwecke der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschließen”.
Ihre Empfehlung gab die Generalanwältin für das Verfahren ‘Promosicae gegen Telefonica’ ab. Die spanische Promusicae fordert vom Provider Telefonica die IP-Adressen von KaZaA-Nutzern, um damit Individuen den illegalen Tausch von Musik-Dateien nachweisen zu können. Telefonica weigerte sich mit dem Argument, dass das Gesetz die Weitergabe bei strafrechtlich relevanten Angelegenheiten nur dann erlaube, wenn die öffentliche oder nationale Sicherheit gefährdet ist.
Die aktuelle Empfehlung richte sich auf den Fall Telefonica gegen Promusicae, könne jedoch für alle EU-Staaten gelten. Das EU-Gericht ist nicht an die Empfehlung gebunden, folgt dieser jedoch in der Regel.
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