So können die Zollbeamten bei der Ausreise auf einen ‘gelben Zettel’ bestehen, der beweist, dass er erstens der rechtmäßige Besitzer des Gerätes ist und es zweitens erworben hat, bevor er in das britische Überseegebiet eingereist ist.
Anderweitig können die Beamten dann eine Zollgebühr erheben oder schlussendlich das Gerät auch konfiszieren. Inzwischen ist das sogar amtlich. So hat die Finanzkammer des rund 65.000 Seelen zählenden Inselstaates in einem Newsletter mitgeteilt, dass die “Kammer von der Bermuda Zollbehörde angewiesen wurde, jedes BlackBerry-Gerät, das bei einer ausreisenden Person ohne die entsprechenden Papiere gefunden wird, zu beschlagnahmen”.
So müssen nun alle elektronischen Geräte bei Einreise oder Kauf beim Zoll registriert werden. Offenbar gibt es auch schon erste Opfer dieser neuen Politik. Alleine in der zurückliegenden Woche sollen bereits zwei BlackBerrys auf der Inselgruppe zurückgeblieben sein. Da es in dem Gebiet keine Lohn- und Einkommenssteuer gibt, sind die Zollgebühren mit 100 Prozent auf privat eingeführte Waren entsprechend hoch.
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