So hatte der Ministerrat das unter der deutschen Ratspräsidentschaft getroffene Abkommen mit den USA, wie erwartet, verabschiedet. Ab dem 1. August haben damit Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten jeweils 15 Jahre lang Zugriff auf 19 verschiedene Personendaten, wie Namen, Kreditkartennummer oder E-Mail-Adresse. Mit diesen Informationen wollen die USA beispielsweise den internationalen Terrorismus bekämpfen.
Peter Schaar, Beauftragter für den Datenschutz und Vorsitzender der EU-Datenschutzgruppe Artikel 29, hatte im Vorfeld den Entwurf als Verschlechterung gegenüber dem Interims-Abkommen gegeißelt.
Wie jetzt bekannt wurde, hatte sich lediglich Österreich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Kein Staat hatte ein Veto eingelegt. Jedoch hegten verschiedene EU-Mitglieder wie etwa Tschechien Zweifel, ob die USA, wie in dem Abkommen zugesichert, tatsächlich europäische Datenschutzbestimmungen einhalten. Frankreich drängte im Ministerrat darauf, dass für die EU bereits ab Herbst Kontrollmöglichkeiten definiert werden müssten.
Die US-Regionalzeitung ‘South Florida Sun-Sentinel’ berichtet parallel dazu von dem siebenjährigen Michael Martin, der bei Flugreisen bereits zum dritten Mal mit den US-Behörden in Konflikt kam, weil er offenbar auf einer so genannten ‘No-Fly-List’ der Sicherheitsdienste als Terrorist geführt wird. Recherchen des Blattes zufolge könnte es sich bei dem vermeintlichen Terroristen um ein gleichnamiges IRA-Mitglied handeln, das 1995 Bobmenzünder geschmuggelt haben soll. Die zuständige US-Behörde Transport Security Authority, weist hingegen Berichte, dass Kinder mit Terrorsiten auf der Liste in Verbindung gebracht werden, zurück.
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