Gegenstand sind die Befugnisse der Datenschutzbehörden der 16 Bundesländer, meldete die Nachrichtenagentur ddp.
Nach Ansicht der EU-Kommission agieren die Datenschützer nicht unabhängig genug. In den Ländern gebe es “eine staatliche Aufsicht” über die Institutionen, die für den Datenschutz privater Einrichtungen – wie Firmen und Verbände – zuständig seien. Dies stehe jedoch zu einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 im Gegensatz, wonach die Datenschützer ihre Tätigkeit “in völliger Unabhängigkeit” ausüben müssen.
Besonderen Anstoß nimmt Brüssel an den Regelungen in Brandenburg, Baden-Württemberg und im Saarland. Dort ist die Datenschutzbehörde an das Innenministerium angebunden. Im Fall einer Verurteilung müsste Berlin eine Strafe zahlen, die Bundesländer müssten die Gesetze ändern.
Der saarländische Datenschutzbeauftragte Roland Lorenz bezeichnete das Vorgehen der EU-Kommission als berechtigt. Er sei lediglich für den öffentlichen Bereich zuständig. Dabei würden die Datenschutzprobleme gerade in der Privatwirtschaft derzeit immer größer.
Wo es früher auf Buchhalter, Schreiber und Boten ankam, geht es heute vor allem um…
Mit KI-Technologien lässt sich das Einkaufserlebnis personalisieren und der Service optimieren, sagt Gastautor Gabriel Frasconi…
Ein Großteil der weltweiten KI-Gelder fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87…
Die Übernahme des US-amerikanischen Anbieters Altair Engineering soll die Position im Markt für Computational Science…
Ein deutsch-französisches Projekt hat hybride Operationssäle entwickelt, die durch 5G-Netz und KI neue Anwendungen ermöglichen.
Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…