Gegenstand sind die Befugnisse der Datenschutzbehörden der 16 Bundesländer, meldete die Nachrichtenagentur ddp.
Nach Ansicht der EU-Kommission agieren die Datenschützer nicht unabhängig genug. In den Ländern gebe es “eine staatliche Aufsicht” über die Institutionen, die für den Datenschutz privater Einrichtungen – wie Firmen und Verbände – zuständig seien. Dies stehe jedoch zu einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 im Gegensatz, wonach die Datenschützer ihre Tätigkeit “in völliger Unabhängigkeit” ausüben müssen.
Besonderen Anstoß nimmt Brüssel an den Regelungen in Brandenburg, Baden-Württemberg und im Saarland. Dort ist die Datenschutzbehörde an das Innenministerium angebunden. Im Fall einer Verurteilung müsste Berlin eine Strafe zahlen, die Bundesländer müssten die Gesetze ändern.
Der saarländische Datenschutzbeauftragte Roland Lorenz bezeichnete das Vorgehen der EU-Kommission als berechtigt. Er sei lediglich für den öffentlichen Bereich zuständig. Dabei würden die Datenschutzprobleme gerade in der Privatwirtschaft derzeit immer größer.
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