GI veröffentlicht Katalog gegen Datenmissbrauch
Die Gesellschaft für Informatik (GI) tritt in einem Memorandum für eine stärkere Kontrolle von Überwachungstechnologien und Daten ein.
Der Berufsverband fordert Behörden und Unternehmen auf, in Zukunft auf eine strikte Trennung aller personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen zu achten. Die GI sei besorgt über die Tendenz, neue Techniken aus Informatik, Telekommunikation und Sensorik zunehmend zur persönlichen Identifizierung und Überwachung unverdächtiger Bürger zu nutzen, so Präsident Matthias Jarke.
In letzter Zeit habe sich die problematische Situation des Datenschutzes weiter verschlechtert, bestätigt Hartmut Pohl, Hauptautor der Schrift: “Es gibt viele neue Datensammlungen seitens der Unternehmen und außerdem die Diskussion über Bundestrojaner.” Am größten sei die Gefahr, wenn verschiedene Datensammlungen miteinander vernetzt würden. “Das hat Bush nach dem 11. September gemacht”, so Pohl. Auch in Deutschland sei es durch einen einfachen Beschluss möglich, der Polizei Zugriff auf sämtliche Datenbanken zu geben.
Um die Lage des Datenschutzes zu verbessern, präsentiert die GI konkrete Handlungsvorschläge. So müsse die breite Öffentlichkeit über die technischen Überwachungsmöglichkeiten informiert werden und Hinweise bekommen, wie sie sich dieser Überwachung entziehen könne. Alle zur Überwachung nutzbaren Datensammlungen sollen nach Ansicht des Verbandes mit den Datenfeldern und einer Beschreibung der Inhalte in ein öffentliches, entgeltfrei einsehbares Internet-Register aufgenommen werden. Die Bürger sollten sich hier über vorgesehene und mögliche Verwendungen durch die zuständigen Unternehmensleitungen beziehungsweise Leiter der Behörden informieren und mit Fragen an diese Stellen wenden können. “Wir wissen meistens gar nicht, welche Unternehmen welche Informationen über uns gespeichert haben”, erläutert Pohl die Notwendigkeit der Maßnahme.
Jede Überwachung im privaten und öffentlichen Raum solle deutlich gekennzeichnet werden. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten seien zu vermeiden oder zumindest stark zu beschränken. In Unternehmen und in der Gesetzgebung soll der spezifische Nutzen eines Überwachungsverfahrens künftig gründlich abgewogen werden. Sowohl die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte als auch die entstehenden Kosten könnten gegen die Überwachung sprechen.
Die GI wirft außerdem die Frage auf, ob die Rechte der Datenschutzbehörden ausgeweitet werden sollten, um Missbrauch effizienter bekämpfen zu können. Doch auch der Anwender soll vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden. So fordert die GI den Einbau wirksamer Schutzmechanismen in alle zur Kommunikation nutzbaren Geräte.