Briten speichern Telefondaten ein Jahr
Auch die Briten haben jetzt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland gehen die Briten über die Forderung der EU hinaus.
Das am Dienstag vom britischen Oberhaus verabschiedete und am Mittwoch vom Innenminister unterzeichnete Gesetz legt für die Speicherung von Telekommunikationsdaten einen Zeitraum von 12 Monaten fest. Damit wird der in der EU-Richtlinie vorgesehen Zeitraum verdoppelt.
Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen zukünftig Daten wie die Telefonnummer, den registrierten Nutzer, die angerufene Nummer und die Gesprächsdauer für ein Jahr speichern. Auch der Ort, von dem aus das Gespräch geführt wurde sowie die Details über Rufweiterleitungen müssen erfasst werden. Neben der Speicherung der Daten sieht das Gesetz auch die unverzügliche Weitergabe bei Anfragen vor.
Im Gegensatz zu den Briten hat sich der deutsche Gesetzgeber bei der immer noch kontrovers diskutierten Vorratsdatenspeicherung mehr an die Vorgaben aus Brüssel gehalten. So sollen hierzulande die zur Zeit gängigen Zeiträume von drei auf nur sechs Monate ausgedehnt werden. Genauso wie in der Bundesrepublik werden Daten von Internetzugängen, VoIP und E-Mail erst später von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.