US-Straftäter kommen online an die Kandare

Gerade im Technologie-Zeitalter wird es für Verbrecher immer einfacher, mit Kindern in Kontakt zu kommen. Deshalb ist es laut dem demokratischen Politiker Rahm Emanuel besonders wichtig, dass “ein umfassendes Gesetz verabschiedet wird”, das die Eltern beim Schutz der Kinder unterstützt.

John Conyers, der Vorsitzende des Justizausschusses, kündigte an, dass die Nutzung des Internets ab September hinsichtlich der Unterstützung von Sexualverbrechen überprüft wird. Laut Conyers heißt das im Klartext, dass man prüfen muss, inwieweit bekannte Sexualverbrecher Zutritt zu Chatrooms und Social-Networking-Sites erhalten. Auch soll mit den Anbietern stärker ins Gericht gegangen werden.

Seit letztem Jahr sind verschiedene Gesetzesinitiativen im Gespräch. Die bisherigen Vorschläge – wie ein begrenzter Zugriff auf Social-Networking–Seiten von Schul- oder Bibliothekscomputern aus oder das Markieren bestimmter Seiten mit der Bezeichnung “sexueller Inhalt” – sind aber noch nicht weit gediehen.

Der Vorschlag, der momentan die meiste Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist der so genannte ‘Kids Act’. Demnach sollen Sexualverbrecher ihre E-Mail-Adresse und ihren Instant-Messaging-Namen einer staatlichen Datenbank mitteilen, die diese Details dann an die Betreiber der Social-Networking-Seiten weitergibt. Myspace unterstützt diesen Vorschlag.

Sollten die Sexualverbrecher sich nicht an diese Regelung halten, so müssten sie mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren rechnen. Gleichzeitig würde das Gesetz auch ein neuen Straftatbestand schaffen: Jeder Erwachsene, der sein Alter wissentlich falsch angibt, um sexuelle Handlungen mit Minderjährigen auszuführen, würde sich strafbar machen und hätte mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren rechnen.

Ein weiterer Vorschlag sieht die Verdreifachung der bisherigen Bußgelder vor. Wenn sich die Internet Service Provider demnach nicht daran halten, Kinderpornografie auf ihren Seiten zur Anzeige zu bringen, drohen ihnen Bußen von bis zu 150.000 Dollar für den ersten Verstoß und bis zu 300.000 Dollar bei mehrmaligem Verstoß. Anhand dieses Gesetzes könnten die Gerichte außerdem anordnen, dass Überwachungstechnik eingesetzt wird, um die Online-Aktivitäten verurteilter Sexualverbrecher besser zu überwachen.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Studie: Rund ein Drittel der APIs sind ungeschützt

Angriffe auf APIs und Webanwendungen sind zwischen Januar 2023 und Juni 2024 von knapp 14…

3 Tagen ago

Universitätsmedizin Essen setzt für E-Mail-Sicherheit auf NoSpamProxy

Mit täglich über 45.000 eingehenden E-Mails ist die IT-Abteilung des Klinikums durch Anhänge und raffinierte…

3 Tagen ago

Bau-Spezialist Schöck: Migration von SAP ECC ERP auf S/4HANA

Bau- und Fertigungsspezialist investiert in die S/4HANA-Migration und geht mit RISE WITH SAP in die…

5 Tagen ago

Pure Storage: Cloud, KI und Energieeffizienz

Trends 2025: Rasante Entwicklungen bei Automatisierung, KI und in vielen anderen Bereichen lassen Unternehmen nicht…

6 Tagen ago

GenKI verbessert Datenmanagement und Angebotsgenauigkeit

DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).

7 Tagen ago

Rolls-Royce Power Systems nutzt industrielle KI aus der IFS Cloud​

Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.

7 Tagen ago