Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden CD-Brenner, nämlich 7,21 Euro, und DVD-Brenner (9,21 Euro) an die so genannten Verwertungsgesellschaften. Diese verstehen sich als Verwalter der Text- und Bildrechte von beispielsweise Autoren und Fotografen.
Nach jahrelangen Abwehrschlachten hatte das Oberlandesgericht München im vergangenen Jahr zudem entschieden, dass ein PC als Kopierwerk angesehen werden muss – und damit zusätzliche Abgaben von zwölf Euro fällig werden. Aktuell überprüft der Bundesgerichtshof das Urteil. Und nun schlägt das Deutsche Patent- und Markenamt vor, zusätzlich 15 Euro pro Rechner an die Verwertungsgesellschaften abzuführen. Ein Rechner fungiere mittlerweile quasi als Aufnahmegerät, und dafür seien Abgaben abzuführen. Das berichtete zunächst die Financial Times Deutschland. Jörg Portmann, Vorsitzende der Schiedsstelle der DPMA, bestätigte dies gegenüber silicon.de. Eineinhalb Jahren habe man an dem entsprechenden Einigungsvorschlag gearbeitet.
“Die Hersteller von PCs schaffen die Möglichkeit, Rechner als Speichermedien für Bild und Ton zu benutzen. Da es bereits eine Abgabe auf Rekorder gibt, halte ich eine äquivalente Behandlung von PCs für sehr gerechtfertigt”, so Portmann. “Einige Hersteller – nicht nur einer – werben explizit mit der Möglichkeit des Speicherns ganzer Filme und Fernsehserien. Eine Vergütungspflicht sehe ich damit als unumgänglich an.”
Selbstverständlich hielten die PC-Hersteller die neuerliche Abgabe für ungerecht – “wir aber müssen uns an das Gesetz halten”, so Portmann weiter. Dieses schreibt eine Abgabe von 18,42 Euro vor – “allerdings stammt dieses Gesetz ursprünglich bereits aus dem Jahre 1965. Heute wird für einen Brenner eine Abgabe von 9,21 Euro fällig – eine Festplatte verfügt nun aber über eine deutlich größere Speicherkapazität als ein Wechselmedium. 15 Euro halte ich unterm Strich für sehr gerechtfertigt.” Die Kalkulationen dazu liegen offen und können beim Amt eingesehen werden.
Bei den 15 Euro handelt es sich zunächst um einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle – möglicherweise werden sich der Gesetzgeber und die Hersteller – nicht zuletzt unter dem Druck einer neuen Gesetzeslage zum 1. Januar 2008 – jedoch auf einen niedrigeren Betrag einigen. “Irgendwo zwischen 0 Euro – was die Hersteller natürlich wollen – und den von uns als sinnvoll angesehenen 15 Euro.” Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, “wird sich das Verfahren sicherlich noch gut dreieinhalb Jahre hinziehen. Das geht dann von Instanz zu Instanz, angefangen beim Landgericht”, sagte Portmann.
Allerdings sei die Wahrscheinlichkeit einer Einigung groß, “angesichts eines Streitwertes von nicht 200 sondern eher 500 Millionen Euro”, so Portmann. Aktuell geht es nur um die Geräte, die im Zeitraum vom Januar 2002 bis Dezember 2005 verkauft worden sind. Eine Schätzung, wonach in diesem Zeitraum etwa 13 Millionen Rechner über die Ladentheke gingen, hält Portmann für wirklichkeitsnah. Daraus resultierte eine Nachzahlung in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Nach 2005 seien aber weitere PCs abgesetzt worden – schnell wäre man bei einem Streitwert von bis zu einer halben Milliarde Euro. Erst 2009 verjährten die Forderungen, insofern könnten die PC-Hersteller nur schwerlich auf Zeit spielen.
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