Wie der Verband mitteilte, lehne er eine mögliche Geräteabgabe für das legale Kopieren von Musik und Bildern per PC strikt ab. Ende vergangener Woche hatte die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes mitgeteilt, dass sie 15 Euro für jedes in Deutschland verkaufte Gerät für angemessen hält.
Der Schiedsspruch ist das Ergebnis einer eineinhalbjährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. ”Eine solche Pauschalabgabe für PCs wäre nicht nur ein herber Schlag für Verbraucher, sondern auch für Händler und Hersteller. Sie führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. In keinem europäischen Land wird eine PC-Abgabe in dieser Form gezahlt”, sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom.
Die Hersteller, so Harms weiter, überweisen für die meisten verkauften PC-Systeme bereits jetzt Abgaben an die Verwertungsgesellschaften. Ist ein CD-Brenner eingebaut, werden 7,21 Euro fällig. Bei einem DVD-Brenner sind es 9,21 Euro. Eine zusätzliche PC-Abgabe käme daher einer doppelten Belastung gleich. Bei der aktuellen Auseinandersetzung geht es zunächst um Forderungen für die Jahre 2002 bis 2005. Nach der Entscheidung der Schiedsstelle prüfen die Hersteller nun gerichtliche Schritte.
Unabhängig vom Streit um die PC-Abgabe für das legale Kopieren von Musik- und Bilddateien fordern die Verwertungsgesellschaften derzeit noch eine zweite PC-Abgabe. Bei dieser geht es um die vermeintliche Fähigkeit des Computers zu fotokopieren. In der Diskussion sind hier 12 Euro je Gerät. Werden alle bereits gezahlten und geforderten urheberrechtlichen Abgaben auf Computer addiert, ergeben sich bis zu 36,21 Euro für jeden PC, rechnete der Bitkom vor. Allein für das Jahr 2005 entspreche dies einer Gesamtbelastung von 330 Millionen Euro für alle Hersteller.
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