Das Bezirksgericht in Seattle unter Vorsitz der Richterin Marsha Pechman hat sich nicht der Ansicht Microsofts angeschlossen, wonach die beiden klagenden Verbraucher nicht zum Einreichen einer Sammelklage berechtigt seien.
Dianne Kelley und Kenneth Hansen bezeichnen sich als Opfer einer Werbestrategie, die ihrer Ansicht nach Verbraucher zum Wechsel auf Windows Vista ködern soll. Die im März eingereichte Sammelklage wirft Microsoft irreführende Werbemaßnahmen durch den Gebrauch von Aufklebern, die Computer als ‘Vista cabable’ oder ‘Vista ready’ bezeichnen. Die Kläger hatten ihre so gezeichneten PCs als überhaupt nicht “Vista-ready” vorgefunden und geklagt.
Microsoft hatte damit versucht, den Verkauf von Computern im Weihnachtsgeschäft anzukurbeln, weil sich der Verkaufsstart von Windows Vista in den Januar hinein verzögert hatte.
Das Verfahren selbst wird nun die Definition von Windows Vista klären müssen. Die Kläger argumentieren, dass für Vista die beworbenen und nur auf Vista-ready-PCs lauffähigen Eigenschaften wie Aero-Benutzeroberfläche, Flip-3D-Navigation und Media-PC-Funktionen ausschlaggebend sind. Vista-capable-Computer können nur ‘Vista Home Basic’ nutzen, bei dem diese Features fehlen. Microsoft hält dem entgegen, dass die Vista-Premium-Ready-Kampagne ausreichend über die jeweiligen Hardwareanforderungen und die Unterschiede zwischen den Vista-Versionen informiert habe.
Sollte die Klage nicht doch noch abgelehnt werden oder die Parteien sich außergerichtlich einigen, findet die Vorverhandlung am 28. Oktober statt.
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