Datenschützer warnen vor geplanter zentrale Steuerdatei
Die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Ablösung des Lohnsteuerkartenverfahrens durch ein elektronisches Abrufverfahren stößt auf massive Kritik bei Datenschützern und aus den großen Parteien.
Unter anderem sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 einen zentralen Datenpool vor, der sensible Informationen wie Religionszugehörigkeit, Ehepartner, Steuerklassen und Freibeträge enthält. Meldebehörden und Finanzämter speisen ihre Angaben in den Datenpool ein. Die Lohnsteuerkarte soll ab 2011 abgeschafft werden. Es handelt es sich um die bisher umfangreichste zentrale Datensammlung über die Menschen in Deutschland.
Nach einem Authentifizierungsverfahren sollen Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen können. Der Datenschutzbeauftragte der Regierung, Peter Schaar, warnte vor einer möglichen rechtswidrigen Informationsbeschaffung Dritter. Es sei schwierig sicherzustellen, dass ausschließlich autorisierte Arbeitgeber die Merkmale abrufen könnten.
Zudem bestehe die Gefahr, dass langfristig auch Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden auf die Daten zugreifen könnten. Der Datenschützer wies auf Beispielsfälle hin, in denen Daten nach einiger Zeit auch für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke verwendet worden seien. So würden etwa die für steuerliche Zwecke erhobenen Daten über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherten Daten der Empfänger von BaföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen.
Die FDP sieht in dem Vorhaben einen weiteren Schritt, um die Überwachung der Bürger von der Geburt bis zum Tod auszuweiten. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, bezeichnete die Politik der Bundesregierung als freiheits- und bürgerfeindlich. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, alle Bürger würden unter den Generalverdacht gestellt, schwer kriminelle Steuerhinterzieher zu sein.
Der CSU-Finanzexperte Georg Fahrenschon mahnte, es dürfe keine neue Sammelwut entstehen. Der CDU-Steuerexperte Otto Bernhardt sagte, über die Zugriffsrechte auf die Steuerdatenbank müsse noch diskutiert werden. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel betonte ebenfalls, dass letztlich auch andere als die jetzt vorgesehenen Personenkreise auf die Daten zugreifen könnten. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte ähnlich lautende Bedenken. Die Regierung bezeichnete die Kritik als gegenstandslos.