Rechtsexperten erwarten Klagen gegen Werbeblocker
Rechtsexperten der Harvard-Universität gehen davon aus, dass die zunehmende Popularität von Werbeblockern für Internet-Browser zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Betreibern von Online-Diensten führen wird.
Der Direktor des Berkman Center für Internet und Gesellschaft, John Palfrey, ist davon überzeugt, dass rückläufige Werbeeinnahmen als Folge von Ad-Blockern zu Klagen der Betreiber von werbe-finanzierten Webseiten führen werden.
Viele Webseiten verbieten in ihren Geschäftsbedingungen das Blockieren von Werbung. Myspace beispielsweise verbietet das “Abdecken oder Verbergen von Banner-Werbung sowohl auf der persönlichen Profilseite als auch auf jeder anderen Myspace-Seite”. In einer Klage würden dann mit Sicherheit zwei Argumente zum Tragen kommen: Die Verletzung des Copyrights (durch Veränderung der Seite) und das Missachten der Geschäftsbedingungen der Seite.
Diese “Browsewrap”- oder “Clickwrap”-Zustimmungen der Geschäftsbedingungen besitzen völlige Rechtsgültigkeit. Um allerdings das Argument geltend zu machen, müssten sie auffälliger platziert werden, damit sich der User über die exakten Bedingungen der entsprechenden Seite bewusst ist.
“Die User haben die Freiheit, die Werbung zu ignorieren und das tun sie auch oft genug. Doch wenn es einen Drittanbieter gibt, der die Werbung komplett blockiert, dann ist das ein echtes Problem. Deshalb werden wir alle möglichen Optionen prüfen”, sagte Mike Zaneis, Vizepräsident vom amerikanischen Interactive Advertising Bureau (IAB), einer Art Interessensverband für Online-Werbung. Doch er ist zuversichtlich, dass sich das Problem bald lösen wird. “Es wird schon bald eine Lösung dafür geben, vor allem dann, wenn Software-Entwickler und Verbraucher gemeinsam daran arbeiten”, lautete seine Einschätzung. Zumal die Werbeblocker derzeit noch keine Massenanwendung sind. “Tatsächlich verwenden nur sehr, sehr wenige Leute Werbe-Blocker und wir werden sie bestimmt nicht dafür jagen”, stellte Anil Dash von der Blogger-Seite Sixapart klar.