Microsoft erlitt eine Niederlage. Das Luxemburger Gericht wies die Klage des Konzerns weitgehend zurück.
Mit seinem Urteil schloss sich das EuG der Sichtweise der EU-Kommission an, dass Microsoft durch die Verknüpfung des ‘Windows Media Player’ mit dem Betriebssystem Windows seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Betriebssysteme ausnutzt.
Microsoft hatte sich zudem geweigert, so genannte Interoperabilitätsinformationen offenzulegen. Diese sind nötig, um Produkte zu entwickeln, die mit Windows-PCs und -Servern kompatibel sind. Das EuG bestätigte ferner, dass die Innovationstätigkeit der Wettbewerber und die Produktvielfalt zum Nachteil der Verbraucher zurückgegangen sind.
Das Gericht erklärte nur eine einzige Entscheidung der EU-Kommission für nichtig. Dabei handelte es sich um den Brüsseler Beschluss, einen unabhängigen Beauftragten für die Überwachung der Anti-Kartell-Auflagen einzusetzen – den Microsoft zu bezahlen hatte.
“Durch diese Entscheidung wurde ein Präzedenzfall geschaffen, wonach beherrschende Unternehmen, insbesondere in Hochtechnologiebranchen, Wettbewerb zulassen müssen”, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Microsoft müsse seinen Verpflichtungen nun nachkommen und von wettbewerbswidrigem Verhalten Abstand nehmen.
Die EU-Kommission werde das Urteil prüfen und dessen Folgen für die künftige Anwendung des Kartellrechts analysieren. Besonderes Augenmerk gelte dabei der Interoperabilität, die zu erheblich mehr Innovation und Wettbewerb in der Software-Branche führe. Gleichzeitig werde jedoch anerkannt, dass auch die Rechte an geistigem Eigentum einen Innovationsanreiz darstellen.
Microsoft hat nun zwei Monate Zeit, beim Europäischen Gerichtshof – dem höchsten EU-Gericht – Berufung einzulegen. Man werde den Beschluss sorgfältig studieren und dann darüber entscheiden, sagte Brad Smith, Microsoft General Counsel.
Die EU-Kommission hatte im März 2004 eine Kartellstrafe von 613 Millionen Dollar verhängt. Diese Geldstrafe wurde im Jahr 2006 nochmals um 357 Millionen Dollar erhöht, nachdem Microsoft nach Ansicht der Kommission die mit der Verurteilung verbundenen Auflagen nicht erfüllt hatte.
In den vergangene Jahren hat die EU-Kommission wiederholt Kartell- und Patentrechtsuntersuchungen gegen Technologieriesen wie Intel, Qualcomm und Google eingeleitet. Ob das Urteil auch unmittelbare Auswirkungen auf die Verfahren gegen Unternehmen wie etwa Google hat, ist jedoch fraglich.
“Googles Marktanteil ist viel geringer als der von Microsoft. Außerdem hindert den Nutzer ja nichts daran, einfach eine andere Suchmaschine zu benutzen”, sagte Maurits Dolmans, Anwalt in Sachen Kartellrecht bei Clearly Gottlieb Steen & Hamilton.
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