Steve Jobs muss zum Apple-Börsenskandal aussagen
Apple-CEO Steve Jobs wird im Rahmen der Untersuchungen der US-Börsenaufsicht bei Apple vor Bundesermittlern aussagen müssen.
Laut Informationen des Nachrichtensenders Bloomberg hat die Securities and Exchange Commission (SEC) kein Ermittlungsverfahren gegen Jobs eingeleitet. Vielmehr benötigt die SEC seine Aussage im Verfahren gegen Nancy Heinen, die frühere Chef-Anwältin von Apple.
Heinen und dem früheren Apple-Finanzvorstand Fred Anderson hat die SEC die organisierte Rückdatierung von Aktienoptionen vorgeworfen. Ein von Apple engagierter unabhängiger Ermittler hatte bei seinen Untersuchungen festgestellt, dass Steve Jobs nicht von den Rückdatierungen profitiert hat und auch nichts über die buchhalterischen Anforderungen von Aktienoptionen wusste.
Im Detail geht es bei den Vorwürfen gegen Heinen um ein gefälschtes Sitzungsprotokoll des Vorstandes, dass die Gewährung von Optionen an Jobs zum Inhalt hat, obwohl die zughörige Vorstandssitzung nie stattgefunden hat. Die Befragung unter Eid soll klären, welche Rolle Jobs tatsächlich bei den Vorgängen in seinem Unternehmen hatte.
Bisher hat Apple alles daran gesetzt, seinen CEO nicht in Verbindung mit der Affäre zu bringen. Die erwarteten Aussagen könnten nun bewirken, dass endgültig alle Zweifel über Jobs Beteiligung ausgeräumt werden. Von den offiziellen Erklärungen abweichende Aussagen könnten jedoch auch zu einer Verschärfung der Krise beitragen.
Ein Hinweis darauf gibt die Aussage von Fred Anderson, der sich bereits außergerichtlich mit der SEC geeinigt hat. Demnach hätte Jobs schon 2001 von den Vorgängen gewusst und wäre von Anderson persönlich über die Folgen und die nicht verbuchten Kosten informiert worden.
Die Aussagen Andersons hatte Apple damit kommentiert, dass die SEC nur Ermittlungen gegen Heinen und Anderson, nicht aber gegen Jobs eingeleitet habe. Allerdings gibt es auch keine Aussagen der SEC, wonach Ermittlungen gegen Jobs ausgeschlossen seien. Eine aktuelle Stellungnahme war von Apple nicht zu bekommen.