Hört Bayern bei VoIP mit?
Nach einem Bericht des Spiegel sollen sich bayerische Behörden über Trojaner in Telefongespräche über das Internet einklinken.
Das soll aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Giesela Piltz hervorgehen. Demnach setzte der Zollfahndungsdienst des Bundeslandes Bayern bereits in zwei Fällen auf diese Überwachungstechnologie.
Auch das Landeskriminalamt des Bundeslandes soll solche Programme auf Rechnern installiert haben, um bei Gesprächen über das Internet mitzuhören.
Ein Sprecher des LKA hat nun jedoch auf die Vorwürfe reagiert und Berichte gegenüber dem Informationsdienst tagesschau.de zurückgewiesen, nach denen mit Hilfe von Trojanern, die auf den Rechnern der betroffen Personen installiert waren, die Telefonate abgehört wurden.
“Das würde technisch keinen Sinn machen” erklärte der Sprecher. Er räumte jedoch ein, dass “in weniger als zehn Fällen” Telefonate, die mit Hilfe spezieller Software über das Internet geführt wurden, im vergangenen Jahr abgehört wurden.
Dies sei jedoch bei “Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung erfolgt”. Technisch sei man dabei so vorgegangen, dass Datenpakete bei der Übertragung zwischen den Rechnern der Belauschten abgefangen wurden.
Für das Bundesinnenministerium scheint die Frage, ob bei dieser Form der Überwachung ein auf dem Rechner installiertes Programm eine Rolle spielt oder auf dem Weg zwischen den beiden Systemen abgehört wird, nicht entscheidend.
So berichtet der Spiegel, dass der deutsche Innenminister diese so genannte Quellen-TK-Überwachung durch die gleichen Gesetze abgesichert sieht, wie die Telefon- oder Handy-Überwachung. Damit sei auch die Installation eines Trojaners abgedeckt.
Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD, wie auch die SPD widersprechen dieser Aussage laut Spiegel. So fordere Wiefelspütz wie bei dem heftig diskutierten Online- oder Bundes-Trojaner eine eigene Rechtsgrundlage.
Darüber wird nächste Woche zum ersten Mal das Bundesverfassungsgericht beraten. Dann wollen sich die Richter in Karlsruhe mit dem Gesetz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes beschäftigen, da eine Beschwerde über die “Ausforschung informationstechnischer Systeme” vorliegt.