Als spätesten Termin für den ersten legalen Einsatz des Bundestrojaners wurde der Herbst des kommenden Jahres genannt. Der Einsatz ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Polizei darf die Online-Durchsuchung nur beim Verdacht schwerer beziehungsweise terroristischer Verbrechen einsetzen, erklärte Innenminister Günther Platter gegenüber Radio Ö1. Konkret sind dabei Vergehen gemeint, die mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.
Justizministerin Maria Berger erklärte, dass ein Zugriff auf private Computer nur dann möglich sei, wenn ein konkreter Tatverdacht bestehe. Zudem sei im Einzelfall eine Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung notwendig. Des Weiteren werde ein Rechtschutzbeauftragter hinzu gezogen, der die Online-Durchsuchung kontrollieren soll. Laut Berger soll durch diese Auflagen gesichert sein, dass Onlinedurchsuchungen künftig weder willkürlich noch flächendeckend durchgeführt werden. Sie verweist auf den Lauschangriff, der bisher im Schnitt ein- bis zweimal pro Jahr eingesetzt wurde. Der Entwurf wird heute, Mittwoch, im Ministerrat diskutiert und soll schließlich einer Expertengruppe zur Klärung der weiteren technischen und rechtlichen Details vorgelegt werden.
Durchgeführt werden Online-Durchsuchungen mithilfe spezieller PC-Programme. Der Rechner wird dabei mithilfe eines Trojaners infiziert, der es ermöglicht, die Festplatten nach verdächtigem Material zu scannen. Zudem wird die Internetkommunikation des Users überwacht.
Die Diskussion über den Bundestrojaner wird derzeit in einigen europäischen Ländern geführt. In Deutschland, wo die Debatte um den Trojanereinsatz ähnlich wie in Österreich abläuft, ist jedoch noch keine Entscheidung gefallen. In den vergangenen Wochen meldeten sich IT-Experten zu Wort, die die Durchführbarkeit einer heimlichen Online-Durchsuchung überhaupt anzweifelten. “Tatsächlich sind keine Möglichkeiten bekannt, eine Online-Durchsuchung so zu gestalten, dass ein Zielsystem nicht wirksam davor geschützt werden kann”, schreibt der Sicherheitsexperte Dirk Fox in seinem Gutachten und steht mit seiner Meinung nicht alleine da.
Bedenken melden auch die Hersteller von Security-Software an. “Ich glaube nicht, dass der Bundestrojaner so funktionieren wird, wie es derzeit kommuniziert wird. Die heimliche Onlinedurchsuchung kann im Prinzip nur dann funktionieren, wenn die Sicherheitsunternehmen mitspielen”, sagte Thorsten Urbanski, Sprecher des Security-Unternehmens G DATA. Würden Hersteller von Scannersoftware nun verpflichtet, für jedes europäische Land Schwachstellen für das staatliche Hacken einzubauen, so wären die Firewalls bald so löchrig wie Schweizer Käse, moniert Urbanski.
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