Bisher kann die FTC einen Spyware-Versender nur zwingen, alle aus dem Betrug erzielten Profite abzuführen und gegebenenfalls den Geschädigten eine begrenzte Wiedergutmachung auszuzahlen. Die Behörde hat sich jedoch darüber beklagt, dass sie keine weiter reichenden Sanktionen verhängen kann.
“Gerade wenn es sich um störende Pop-Up-Werbung handelt, ist es äußerst schwierig, eine Wiedergutmachung zu erwirken, da der verursachte Schaden nur schwer nachzuweisen ist”, kommentierte der FTC–Sprecher Jon Leibowitz.
Zwar stimmte im Juni das Abgeordnetenhaus einem Gesetzesentwurf zu, der es der FTC zukünftig erlauben soll, Bußgelder bis zu drei Millionen Dollar zu verhängen. Doch dieser Gesetzesentwurf wird immer noch sehr kontrovers diskutiert, da es sich um ein sehr enges Rahmenwerk handelt. Vor allem die Online-Werber wie Yahoo und Google, aber auch Banken haben sich beschwert, dass die vorgeschlagenen Auflagen besonders für Webseiten, die persönliche Informationen abfragen, zu eng gefasst sind. Gleichzeitig stelle der vorliegende Gesetzentwurf eine Bedrohung für Webseiten dar, die mit Cookies arbeiten, um darüber kostenlose oder günstige Services anbieten zu können.
Die IT-Industrie dagegen befürwortet die Bußgelder und fordert sogar Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren, wenn jemand Malicious-Software ohne Wissen des User auf dessen PC installiert. Doch wie sich diese Gesetzgebung weiter entwickeln wird, ist völlig unklar. In den letzten vier Jahren hat das Abgeordnetenhaus zwei Gesetzgebungen verabschiedet, doch die anschließenden Debatten im Senat haben niemals zu einem Gesetz geführt.
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