Gegenstand des Verfahrens ist die Definition des Begriffes ‘Gigabyte’, der von Herstellern und Verbrauchern unterschiedlich ausgelegt wird. Seagate hat nun, ohne ein Schuldanerkenntnis, einen Rabatt von 5 Prozent für alle zwischen dem 22. März 2001 und dem 26. September 2007 gekauften Festplatten angeboten. Alternativ sollen Kunden des größten Festplattenherstellers eine kostenlose Backup-Software per Download erhalten können.
Der Vorschlag von Seagate muss noch vom zuständigen Richter bestätigt werden. Die Klage an sich ist nur eine von vielen zu diesem Thema. Western Digital hatte eine entsprechende Klage 2005 gegen Zahlung von 500.000 Dollar und dem kostenlosen Download einer Backup-Software im Wert von 30 Dollar befriedigt. Auch Western Digital hatte keinerlei Schuld eingestanden.
Weitere Verfahren laufen derzeit noch gegen Unternehmen wie Apple, Dell, Gateway, IBM, Sharp, Sony und Toshiba. Auch die Speicherkartenhersteller Sandisk und Kingston wurden 2004 verklagt, aber auch der Vorgang dieses Verfahrens ist noch offen.
Nur Amazon konnte sich erfolgreich wehren, als der Online-Händler wegen falschen Größenangaben von MP3-Player verklagt wurde. Dieses Verfahren wurde 2005 niedergeschlagen.
Wissenschaftlich gesehen zeichnen die Speicherhersteller ihre Produkte korrekt aus. Der Präfix Giga vor einer Einheit steht für die Menge von einer Milliarde. Verbraucher verbinden damit jedoch nicht 10 hoch 9 Byte, sondern anhand der für Speicherkapazitäten ursprünglich verwendeten Zweierpotenzen eine Kapazität von 2 hoch 30 Byte. Dies sind 1.073.741.824 Byte, also etwa 7,4 Prozent mehr. Bei einem Speicher von einem Terabyte liegt der Unterschied schon bei 10 Prozent.
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