Bislang müssen solche Aufnahmen 48 Stunden gespeichert werden. Ein Gesetzentwurf des deutschen Innenministeriums sieht nun vor, diese Dauer auf einen Monat auszuweiten.
Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus. Derzeit sei noch die interne Abstimmung.
Die Sprecherin begründete dieses Vorhaben, dass es aus “polizeifachlicher Sicht” notwendig sei. So könne das Material bei Terrorakten oder anderen Straftaten sinnvoll eingesetzt werden.
So sei es in verschiedenen Bundesländern bereits heute Usus, Aufzeichnungen länger als 48 Stunden aufzubewahren. Somit gleiche der Entwurf für die Änderung des Bundespolizeigesetzes sich dieser Praxis an. Das Innenministerium rechnet mit Mehrkosten für die längere Speicherungsdauer in Höhe von 2,5 Millionen Euro.
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