Bund registriert die Besucher seiner Websites
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass Besuche auf nahezu allen Internetseiten von Ministerien und nachgeordneten Behörden gespeichert werden.
Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach speichert “die überwiegende Zahl von Ressorts (…) die einem PC zugeordnete IP-Adresse, von der aus ihre Internetseiten besucht werden”, oder ließen das durch “beauftragte Unternehmen” vornehmen.
Diese Praxis verstößt nach Angaben der Wochenschrift Die Zeit gegen ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. März 2007. Darin untersagten die Richter dem Bundesjustizministerium dieses Vorgehen. In der Begründung hieß es, die IP-Adressen stellten bereits personenbezogene Daten dar. Das Ministerium sei daher verpflichtet, sie nach Ende des Nutzungsvorgangs zu löschen.
Die Bundesregierung argumentiert dagegen, die Speicherung der IP-Adressen sei notwendig, um Online-Angriffe abzuwehren und Angriffsmuster zu erkennen. Man sei im Internet massiven und hoch professionellen Attacken ausgesetzt und müsse sich wehren. IP-Adressen seien so lange noch keine personenbezogenen Daten, solange nicht ermittelt werde, wem sie gehören.
Das Berliner Gericht war da ganz anderer Meinung. Allein mit der IP-Adresse sei es möglich, Profile des Nutzerverhaltens herzustellen. Die Bundesregierung teilte mit, die Auswirkungen des Urteils jetzt “intensiv” zu prüfen.