Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach speichert “die überwiegende Zahl von Ressorts (…) die einem PC zugeordnete IP-Adresse, von der aus ihre Internetseiten besucht werden”, oder ließen das durch “beauftragte Unternehmen” vornehmen.
Diese Praxis verstößt nach Angaben der Wochenschrift Die Zeit gegen ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. März 2007. Darin untersagten die Richter dem Bundesjustizministerium dieses Vorgehen. In der Begründung hieß es, die IP-Adressen stellten bereits personenbezogene Daten dar. Das Ministerium sei daher verpflichtet, sie nach Ende des Nutzungsvorgangs zu löschen.
Die Bundesregierung argumentiert dagegen, die Speicherung der IP-Adressen sei notwendig, um Online-Angriffe abzuwehren und Angriffsmuster zu erkennen. Man sei im Internet massiven und hoch professionellen Attacken ausgesetzt und müsse sich wehren. IP-Adressen seien so lange noch keine personenbezogenen Daten, solange nicht ermittelt werde, wem sie gehören.
Das Berliner Gericht war da ganz anderer Meinung. Allein mit der IP-Adresse sei es möglich, Profile des Nutzerverhaltens herzustellen. Die Bundesregierung teilte mit, die Auswirkungen des Urteils jetzt “intensiv” zu prüfen.
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