Vorratsdatenspeicherung: Nur Verschlüsselung schützt
In zahlreichen Städten Deutschlands demonstrieren Bürger gegen das von der Großen Koalition geplante Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung. Für sie bedeutet die geplante Vorratsdatenspeicherung ein Angriff auf das Grundgesetz.
“Doch bei den Diskussionen wird ein Aspekt oft vergessen: Auch in Sachen Datensicherheit verbreitet das geplante Gesetz Anlass zur Sorge”, sagte Dr. Manfred Anduleit, Justiziar beim Sicherheitsexperten Utimaco. “Um bei Hackerangriffen sowie durch sogenannte Innentäter die Gefahr des Missbrauchs mit gespeicherten Daten einzudämmen, ist eine Verschlüsselung vertraulicher Personendaten unumgänglich.”
Mit dem Gesetz zur verschärften Vorratsdatenspeicherung soll das Vorhaben, Kriminalität und Terror einzudämmen, durch Überwachung und Speicherung von Kommunikationsdaten ins deutsche Recht integriert werden. Kritiker werten dies als einen Generalangriff auf die Grund- und Persönlichkeitsrechte. Die Datensicherheitsexperten von Utimaco fordern als Konsequenz: Gespeicherte Daten müssen verschlüsselt werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen.
Ob beim Telefonieren, Internetsurfen, Mailen oder dem Versand von SMS: Die Vorratsdatenspeicherung soll in allen Bereichen der digitalen Kommunikation erfassen, wer mit wem, wann und wo in Kontakt tritt. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen müssen künftig alle Daten ihrer Kunden speichern – sowohl eingehende als auch abgehende Verbindungen. So sollen beispielsweise die Telefonnummer oder die IP-Adresse, der Beginn und das Ende einer Verbindung sowie bei Handy-Gesprächen auch der Standort des Benutzers festgehalten und staatlichen Behörden zur Strafverfolgung und Prävention zur Verfügung gestellt werden.
Zahlreiche Gegner bezeichnen die Richtlinie als ‘Gift für die Demokratie’ und kritisieren, dass dadurch die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werde. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert die Vorratsdatenspeicherung als ‘dramatischen Paradigmenwechsel’ beim Datenschutz.