Die von einer New Yorker Pensionskasse vorgebrachte Klage gegen Apple hat das Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Kläger hatten behauptet, dass die Apple-Aktie in den letzten zwölf Monaten durch die Vorgänge rund um die Rückdatierungen Schaden erlitten habe.
Doch der Richter warf nur einen kurzen Blick auf den Verlauf der Apple-Aktie in dem besagten Zeitraum und meinte daraufhin kurz und knapp: “Sorry, aber der Aktienkurs hat sich im letzten Jahr verdoppelt, ich kann hier nicht den geringsten Schaden feststellen.”
Die Kläger können noch einen weiteren Anlauf unternehmen, in dem sie behaupten, dass nicht die Aktionäre sondern Apple als Ganzes Schaden genommen hat – aber auch das müssen sie dann gemeinsam mit anderen Klägern beweisen, deren Verfahren noch anhängig sind.
Hierzu gehört insbesondere die Klage der Börsenaufsicht SEC gegen die frühere Chefanwältin von Apple, Nancy Heinen. Zu diesem Fall wurde Apple-Chef Steve Jobs bereits mehrmals vorgeladen, wobei die SEC bisher immer betont hat, dass sie keine Klage gegen Jobs anstrebe.
LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…
Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…
Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…
Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…
Huawei Connect Paris: Innovationen rund um Data Center, Storage und IT-Sicherheit.
Mit KI optimieren Hacker ihre Angriffsversuche. Ist CIAM eine Lösung, mit der sich Unternehmen vor…