“Unerlaubte Nutzung eines fremden Webzuganges sehen viele Menschen offensichtlich als opferloses Verbrechen”, kommentiert Graham Cluley, Senior Technology Consultant bei Sophos, die Daten. Interessant sind diese Ergebnisse vor dem Hintergrund, dass in Großbritannien seit der Verabschiedung des Communications Act 2003, die unerlaubte Nutzung von WLAN-Zugängen bei Strafe verboten ist.
Britische Gerichte haben diesen Gesetzesteil auch bereits mehrere Male angewandt, berichtet Times Online. Der jüngste Fall betraf einen 24-jährigen Mann, der im Juli auf der Straße von Polizisten erwischt wurde, als er mit seinem Laptop in einem fremden WLAN eingeloggt war und im Web surfte. Bedroht ist der WLAN-Diebstahl auf der britischen Insel mit Geldbußen in der Höhe von 1000 Pfund (1394 Euro) und bis zu fünf Jahren Haft.
In Deutschland stellt sich eher das umgekehrte Problem. So gab es bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, bei denen der Anschluss-Inhaber für illegale Downloads über seinen Webzugang verantwortlich gemacht wurde. “Die Rechtslage ist in diesem Bereich noch nicht klar geregelt. Die vorliegenden Urteile zeigen in diese Richtung, jedoch können andere Gerichte auch anders entscheiden”, so Christian Spahr, Sprecher des Bitkom. “Wir empfehlen grundsätzlich jedem WLAN-Betreiber, seinen Zugang abzusichern. Einfach schon aus dem Grund, dass damit die Daten am eigenen Rechner geschützt sind.”
Derartige Appelle fruchten jedoch offensichtlich kaum, denn wie das IT-Consultingunternehmen Visukom im September herausgefunden hat, ist etwa die Hälfte der installierten WLAN-Netzwerke ungesichert und damit anfällig für Hacker sowie das kostenlose Mitsurfen durch den Nachbarn. “Die Nachricht ist klar. Nur eine Verschlüsselung des Zugangs schützt den Betreiber vor unbefugter Nutzung. Man würde ja auch nicht aus dem Haus gehen und die Türen weit offen stehen lassen”, so auch Cluleys Rat.
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