Als Non-Profit-Organisation vertritt das SFLC in dieser Klage die beiden Programmierer Erik Andersen und Rob Landley, welche die Software Busybox geschrieben haben. Diese wird in Zusammenhang mit Linux genutzt und ist durch die GPL Version 2 (GPLV2) geschützt.
Die Klage richtet sich gegen die WLAN-Komponenten-Hersteller Xterasys und High-Gain Antennas, denen vorgeworfen wird, dass sie den Quellcode von Busybox in einer unerlaubten Weise abgeändert hätten. Zwar dürfen unter GPLv2 Änderungen und Erweiterungen vorgenommen werden, doch muss der Quellcode des neuen Programms anschließend bekannt gegeben werden.
“Wenn wir von einem Verstoß gegen die GPL erfahren, versuchen wir mit dem Unternehmen eine Übereinstimmung mit der Lizenz zu erreichen. Wenn man mit uns nicht zusammenarbeiten will, dann bleibt uns nur noch der Rechtsweg, damit die GPL respektiert wird”, erläuterte Dan Ravicher, Direktor der SFLC, die Gründe für das eingeleitete Verfahren.
Im September hatte die SFLC eine erste Klage für die BusyBox-Entwickler gegen Monsoon Media eingereicht. Dies war der erste Rechtsstreit überhaupt, der wegen einer Verletzung der GPL angestrengt worden war. Diese Auseinandersetzung war Ende Oktober außergerichtlich beigelegt worden.
Die neuerliche Klage der SFLC zeigt, dass die Open-Source-Gemeinde zunehmend gewillt ist, auch mit Hilfe der Justiz die Einhaltung der GPL-Bedingungen durchzusetzen.
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