Grünes Licht für Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesrat hat das heftig umstrittene und kritisierte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen.
Sämtliche Kommunikationsdaten sollen nun bis zu einem halben Jahr gespeichert werden und auch die Bestimmungen zur Telefonüberwachung werden geändert. Nun dürfen auch berufliche Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung überwacht werden. Die Länderkammer hatte sich in diesem Punkt gegen einen Antrag des Landes Berlin gestellt, der bei diesen Berufen, wie bisher, einen besonderen Schutz vorsah.
Wie teilweise im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, wollen nun Grüne, FDP, Junge Liberale, Linkspartei und die Verdi-Organisation Deutsche Journalistenunion in Karlsruhe gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem sich mehrere Bürgerrechtsorganisationen und Verfassungsschützer zusammengeschlossen haben, werde eine Sammelklage einreichen, die inzwischen laut Angaben der Organisation mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet hätten.
Gegenüber Spiegel-Online erklärte Helmut Wolf, der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichts, dass eine Klage in Karlsruhe durchaus Aussicht auf Erfolg habe, denn er sei davon überzeugt, dass es gegen die Verfassung ist, Kommunikationsdaten ein halbes Jahr für den staatlichen Zugriff bereit zu halten.
Nicht nur das deutsche Gesetz wird durch ein Gericht geprüft werden. Auch die EU-Richtlinie, der das im Bundesrat beschlossene Gesetz folgt, wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Irland hatte gegen die EU-Richtlinie Beschwerde eingelegt.
Wie die Koalition die Daten verwenden will, ist noch nicht ganz klar. Aus einigen CDU-Ländern kam der Vorschlag, diese Informationen auch Musikunternehmen zugänglich zu machen, um Urheberschutzverletzungen ohne Umwege verfolgen zu können. Diese Informationen konnten bislang nur über eine Genehmigung von Richtern und Staatsanwälten eingeholt werden.
“Das Bundesjustizministerium hat nicht vor, im Zuge der Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums irgendetwas an der Vorratsdatenspeicherung zu ändern”, kommentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber der Frankfurter Rundschau diese Frage.