ePass-Panne: Fingerabdrücke können verwechselt werden
Die deutschen Behörden besitzen keine EU-konformen Lesegeräte, deshalb können die Bürger die in ihren neuen Reisepässen gespeicherten Fingerabdrücke nicht kontrollieren.
Die eingesetzten Lesegeräte für die ePässe verstoßen damit gegen das EU-Recht. Eine Überprüfung, ob alle elektronischen Daten eines Bürgers im Pass korrekt erfasst wurden, ist mit den Geräten der Bundesdruckerei nicht möglich. Bei einigen Geräten könne der im Pass gespeicherte Abdruck nicht gelesen werden. Bei anderen erhalte man ein Bild, das man nicht überprüfen könne. Demensprechend hoch sei die Gefahr, dass bei den deutschen Meldeämtern etwas verwechselt werde. Die Zentrale der Europäischen Union in Brüssel schreibt jedoch vor, dass Passbesitzer die Möglichkeit erhalten müssen, ihre gespeicherten Daten auf Richtigkeit zu überprüfen.
Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten Harald Stauch, “kann das bei Grenzkontrollen erhebliche Probleme bereiten, wenn erst dort festgestellt wird, dass die Abdrücke nicht identisch sind”.
Die zweite Version des elektronischen Reisepasses (ePass) wurde Anfang November in Deutschland eingeführt. Vom Gesetz vorgeschrieben, muss dann jeder ePass neben der bisherigen biometrischen Gesichtserkennung, zusätzlich zwei Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses enthalten. Bis Juni 2009 müssen, nach Angaben der EU, auch alle restlichen EU-Länder dieses Biometrie-Merkmal auf ihren Pässen speichern.
In den letzen Wochen wurden immer mehr Sicherheitsprobleme des neuen Passes bekannt. Die Probleme beziehen sich auf das Antragsverfahren sowie auf die Übertragung der Daten an die Bundesdruckerei. Beides gilt als nicht ausreichend sicher. Jetzt prüft das Innenministerium diese Vorwürfe. Einige Sicherheitsexperten gehen sogar davon aus, dass die persönlichen Daten auf den RFID-Chips leicht von Dritten ausgelesen werden können.