Viele Firmen nicht fit für die Steuerreform 2008

Zwölf Tage vor dem Stichtag für die Unternehmenssteuerreform 2008 ist ein Drittel der deutschen Mittelständler nicht entsprechend gerüstet.

Wichtige Gesetzesänderungen, wie etwa die Senkung der Steuerbelastung oder der Wegfall der Wahlmöglichkeiten bei Abschreibungen, sind nicht bekannt. Dies ergab ein Internet-basierter Schnelltest des ERP-Experten Sage Software GmbH. Knapp 1000 mittelständische Unternehmen hatten in den vergangenen Wochen ihr Wissen über die Unternehmenssteuerreform sowie den Stand ihrer internen Vorbereitungen auf einem Info-Portal getestet.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, die am 1. Januar 2008 gültig wird, soll die deutsche Wirtschaft steuerlich entlastet werden. Demnach sinkt die durchschnittliche Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von etwa 39 auf künftig etwa 30 Prozent (abhängig vom örtlichen Gewerbesteuerhebesatz). Dazu trägt im Wesentlichen die Reduzierung der Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent bei. Gerade dieser entscheidende Punkt ist im Mittelstand jedoch nicht bekannt: 41 Prozent der Test-Teilnehmer kennen ihre künftige Gesamt-Steuerbelastung nicht. Zudem wussten 23 Prozent der Privatunternehmer nicht, dass bei Personenunternehmen nicht entnommene Gewinne künftig geringer besteuert werden. Sie werden zudem durch die Schaffung einer anrechenbaren Investitions- und Thesaurierungsrücklage entlastet. Zugleich entstehen neue Belastungen für die Unternehmen, da künftig die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar ist – über diese Änderung waren immerhin 22 Prozent der Firmen nicht informiert.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:


  • 41 Prozent der Kapitalgesellschaften kennen nicht ihre Gesamt-Steuerbelastung ab dem 1. Januar 2008.

  • 23 Prozent der Privatunternehmer wussten nicht, dass bei Personenunternehmen nicht entnommene Gewinne künftig geringer besteuert werden.

  • 22 Prozent der Befragten waren nicht über die Änderungen bei der Gewerbesteuer informiert.

  • 18 Prozent der Test-Teilnehmer war unbekannt, dass die Grenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf künftig 150 Euro sinkt.

Um Irrfahrten zwischen Gesetz und Ausführung zu unterbinden hat der ERP-Experte besagtes Informationsportal eingerichtet.