Demnach sollen Handy-Blocker oder Störsender für Mobilfunkwellen vermehrt in Justizvollzugsanstalten eingesetzt werden. Die Überlegungen gehen aber auch dahin, Großveranstaltungen Handy-frei zu machen.
Begründungen für diese Pläne gibt es bei Redaktionsschluss noch nicht. Allerdings habe der Bundesrat am Montag in einer Gesetzesvorlage zum Thema Störsender Stellung bezogen. Der regierenden großen Koalition ging die Vorlage jedoch, den Meldungen zufolge, nicht weit genug.
So sei zwar der Einsatz von Störsendern in Haftanstalten begründet worden, loben die Regierenden. Immerhin geht es hier um die Unterbindung von Drogenhandel, kriminellen Aufträgen vom Gefängnis aus oder Fluchtversuchen. Die Kontrollmaßnahmen im geschlossenen Vollzug seien nicht ausreichend, um die Handynutzung anderweitig zu unterbinden, hieß es, daher solle die technische Lösung vorgezogen werden.
Aber, so die Kritik, es gebe in der Vorlage keinen Hinweis auf einen Einsatz solcher Blocker bei sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen. Die Frage, welche Staatsorgane solche Störsender bei welcher Gelegenheit einsetzen dürfen, wie diese Maßnahme die Sicherheit erhöhen soll und wie beispielsweise Handy-Notrufe dabei funktionieren sollen, ist unklar.
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