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Neues Urheberrecht wird heute verabschiedet

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen. Die Linksfraktion stimmte dagegen; die Grünen enthielten sich. CDU/CSU, SPD und FDP hoben übereinstimmend hervor, das Gesetz sei eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode. Es sei ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher hergestellt worden.

Mit dem Gesetz soll unter anderem die pauschale Vergütung neu geregelt werden, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung wie zum Beispiel die Privatkopie erhalten. Es sieht vor, dass nicht länger der Gesetzgeber die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes regelt, sondern dass die Beteiligten selbst tätig werden. Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, muss nach einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag die Regierung tätig werden. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Hersteller von Geräten ins Ausland abwandern – wovor im Vorfeld von verschiedenen Seiten gewarnt wurde.

Die Koalitionsfraktionen und die Liberalen betonten, dass die Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software noch ausstehe. Gleiches gelte für die so genannte ‘intelligente Aufnahmesoftware’, mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Web-Radioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden können. Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte ‘Bagatellklausel’ für Kopieren in geringem Umfang etwa von Jugendlichen. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion, die für ein Verbot von Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendungen für Hoteliers plädierte.

Der Branchenverband Bitkom äußerte die Ansicht, dass Hersteller und Nutzer von IT-Geräten durch die Abgaben unverhältnismäßig belastet würden. Er kritisierte, dass die Kopierabgaben nicht klar auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt würden, wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen hatte. “Die deutsche IT-Branche und die deutschen Verbraucher haben im EU-Vergleich wieder einmal das Nachsehen”, sagte Harms.

Das Aktionsbündnis ‘Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’ hatte noch am Dienstag davor gewarnt, den Entwurf in der vorgelegten Fassung zu verabschieden, weil darin “Informationsbedürfnisse und Informationsverhalten der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden weitgehend ignoriert wurden”. Bibliotheken würden in Zukunft “massiv an der Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft im elektronischen Umfeld gehindert werden”.

Stimmt der Bundesrat im Herbst dem Gesetz zu, könnten die neuen Regelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Silicon-Redaktion

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