Appliance für die rechtskonforme Buchführung
Der deutsche Hersteller gingcom hat laut eigenem Bekunden die erste zertifizierte Mittelstands-Applicance für rechtskonforme Langzeitarchivierung.
Die gingcom-Appliance für Storage und Backup ist nicht nur für deutsche Buchhaltungsvorschriften wie Basel II, GoBS und GDPdU konform, sondern wahrt auch internationale Vorschriften wie SOX. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen barg die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften ein hohes Maß an Komplexität.
So wirken sich etwa die ‘Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme’ (GoBS) und die ‘Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen’ (GDPdU), also die vom Bundesfinanzministerium formulierten Regelungen zur digitalen Archivierung, je nach Rechtsform eines Unternehmens unterschiedlich aus.
“Eine Standardlösung für die ordnungsgemäße Archivierung digitaler Daten gab es bisher nicht”, heißt es jetzt von gingkom. Die bereits vor einigen Monaten vorgestellten Appliances der BDT-Tochter haben nun für die verschiedenen Vorschriften die Rechtskonformität zertifiziert bekommen. So werden die Anforderungen an die Buchführung jeweils unternehmensspezifisch umgesetzt, und auch die physikalischen wie speichertechnischen Anforderungen entsprechen den Vorgaben.
Regeln für die Archivierung sowie Policies lassen sich in einer übersichtlichen Administrationsoberfläche verwalten. Für Audits lassen sich die Einstellungen jederzeit in einer übersichtlichen Matrix darstellen. Relevante Parameter wie Zugriffskontrolle, Rechteverwaltung, Unveränderlichkeit, Aufbewahrungsdauer oder auch das automatische Löschen von Daten werden abgebildet. Über Voreinstellungen lassen sich die Prozessdefinitionen leichter aufsetzen.
“Mit redundanten Datenpools, der automatischen Prüfung auf Datenkonsistenz und der innovativen CAS (Content Adressable Storage)-Architektur trägt gingcom erheblich zur Risikominimierung in mittelständischen Unternehmen bei”, erklärt der Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ivo Geis.