Die Rechtsexpertin Pamela Jones hat in einem Blog-Eintrag auf Groklaw die zwischen dem Linux-Distributor Linspire und Microsoft abgeschlossene Vereinbarung untersucht. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein User die Freiheiten aufgeben muss, die er unter der General Public License erwarten würde.
Für die Aufgabe dieser Freiheiten erhält der Linspire-Kunde die Zusage, für angebliche und nicht näher benannte Patenverletzungen durch die Linspire-Software haftbar gemacht zu werden.
“Man kann die Software nicht mit anderen teilen, die Patenzusage nicht weitergeben, seine eigene Kopie verändern oder die Software für einen nicht genehmigten Zweck verwenden, was immer das bei Software auch bedeuten soll”, erkärte Jones.
Da eine Änderung der Software zum Verlust des Schutzes vor einer Patentklage zur Folge hat, könne man als Geschäftskunde nicht einmal Fehler in der bei Linspire gekauften Software selber beheben. “Warum sollten Geschäftskunden eine Software wollen, die sie nicht anpassen können. Genau darum geht es doch beim Einsatz von freier und quelloffener Software in Unternehmen”, ergänzte Jones.
Auch die Auswirkungen von Upgrades sind nach Ansicht der Rechtsexpertin ungewiss, denn die Zahlungen an Linspire würden Upgrades nicht enthalten. Neue Funktionalitäten könnten zum Verlust des Schutzes führen oder einen Kauf des Upgrades erforderlich machen.
Die Vereinbarung zwischen Linspire und Microsoft nimmt ausdrücklich alle Software aus, die unter der neuen Version 3 der General Public License veröffentlicht wird. Davon ist auch Freespire, die kostenlose Version von Linspire, betroffen. Die GPL Version 3 verbietet ausdrücklich Abkommen zum Schutz für Patentklagen mit kommerziellen Softwareentwicklern wie Microsoft.
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