GPLv3 ist nicht auf Microsoft anwendbar
Microsoft nutzt jede Möglichkeit, um bei den Patent-Abkommen mit Novell, Linspire und Xandros nicht mit der GPLv3 in Berührung zu kommen. Nun haben Fachanwälte für Urheberrecht diese Ansicht untermautert.
Die australische Anwaltskanzlei für Urheberrecht Idealaw, hat erklärt, dass sich Microsoft wahrscheinlich der General Public License Version 3 (GPLv3) entziehen kann. Auf Basis der wenigen für die Öffentlichkeit zugänglichen Informationen, seien die Bemühungen der Open-Source-Bewegung, Microsofts Tyrannei bezüglich des Patentrechts einzudämmen, zunächst erfolglos.
Da Microsoft niemals aktiv dem Lizenzvertrag und seinen Auflagen zugestimmt hat, können die bereits geschlossenen Patentübereinkünfte nicht auf der Grundlage der neuen Lizenz bewertet werden. Microsoft hat bereits klar gestellt, dass sich das Unternehmen nicht an die GPLv3 gebunden fühlt. Auch wird Microsoft jegliche rechtliche Auflagen unter dieser Lizenz entschieden zurückweisen.
Vor der finalen Veröffentlichung der GPLv3 hat sich Microsoft mit Novell, Xandros und Linspire geeinigt, dass die Softwareschmiede die User der Vertragshändler nicht wegen Patentrechtsverstößen verklagen würde. Diese Übereinkommen schränken die Freiheiten, die normalerweise mit der Nutzung und Verbreitung von Open-Source-Software verbunden sind, in manchen Fällen erheblich ein.
Um dem entgegen zu wirken, hat die Free Software Foundation (FSF) neue Klauseln in die dritte Version der GPL aufgenommen. Diese sollen künftig solche Patentübereinkommen zugunsten der Open Source Community entscheiden. “Wenn man bestimmten Software-Usern Patentschutz gewährleistet, weitet sich dieser künftig automatisch auf alle anderen User dieser Software aus. In Microsofts Fall heißt das, dass der Patentschutz, den die Softwareschmiede den Novell Kunden zugesprochen hat, für alle User der unter GPLv3 vertriebenen Novell Software gilt”, erläutert Brett Smith der FSF.
Diese Rechtsauffassung beurteilt Kay Lam-Beattie, Rechtsanwältin bei Idealaw, als vor Gericht schwer umsetzbar. “Solange nichts genaues in den Vereinbarungen zwischen Microsoft und Novell festgehalten worden ist, wäre ich sehr überrascht, wenn diese Regelung aufrecht erhalten werden kann”, erklärte Lam-Beattie. “Das ist ein netter Versuch von Seiten der GNU, aber zu diesem Zeitpunkt ist es keine effektive Strategie. Es wird schwierig werden, dies vor Gericht durchzusetzen.”