In den Auflagen des Gesetzes hat das Gericht einen Verstoß gegen die Redefreiheit erkannt und folglich das Gesetz gekippt. Von diesem Gesetz waren auch Web-Inhalte und die zugehörigen Userdaten betroffen. Danach mussten die Betreiber von Porno-Webseiten alle Logdateien archivieren und dem Justizministerium zugänglich machen.
Das Justizministerium versuchte die Bedeutung der Dokumentationsvorschrift herunterzuspielen, doch vor Gericht musste es zugeben, dass das Gesetz auch für Paare gilt, die Sex-Fotos für ihren eigenen privaten Gebrauch schießen. Und auch das Hochladen dieser eigenen Bilder ins Web ist dementsprechend verboten.
Im Klartext hieß es bisher, dass Paare, die erotische Bilder voneinander im Schlafzimmer aufnehmen (a) sich ausweisen müssen, (b) beweisen müssen, dass sie beide über 18 sind, (c) ihre Ausweise kopieren müssen, (d) das erotische Bild fotokopieren müssen, (e) das Datum und ihre aktuelle Adresse angeben müssen und (f) diese Dokumente dem Justizministerium ohne vorherige Ankündigung zugänglich machen müssen.
Beim Nichteinhalten dieser Vorschriften begingen bisher beide Partner eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnte. Und zwar auch dann, wenn sie die Bilder nur auf ihrer eigenen Webseite publiziert haben.
“Das Gesetz geht viel zu weit, es würde eventuell Sinn machen, wenn es nur für Bilder für kommerzielle Zwecke gilt”, hieß es in dem jetzt ergangenen Urteil.
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