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Neue EU-Richtlinie setzt BI voraus

Mit Inkrafttreten der neuen Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financal Instruments Directive) zum 1. November 2007 unterliegen Finanzinstitute nun schärferen Berichts- und Warnpflichten gegenüber Kunden und Kontrollbehörden. Um diese zu erfüllen, müssen Banken auf abteilungs- und aufgabenübergreifend konsistente Informationen zurückgreifen können. Eine zentrale Rolle bei MiFID-konformen Prozessen spielen darum Business-Intelligence (BI)-Lösungen.

Das MiFID-Pflichtenheft macht nach Meinung von Frank Heinicke, Business Expert Risk Management SAS Deutschland, ein durchgängiges Informationsmanagement bei Banken unumgänglich: “Wenn zum Beispiel der Beratung eines Kunden einerseits und der Analyse seines Risikoprofils andererseits jeweils eine unterschiedliche Datenbasis zugrunde liegt, sind widersprüchliche Ergebnisse vorprogrammiert”, sagte Heinicke. So verlange die EU-Richtlinie von den Banken, die Kundenberatung, die Durchführung der Order und die Risikokalkulation miteinander zu verknüpfen.

Auch beim Reporting profitierten Banken von einer solchen End-to-End-Architektur: So weite das EU-Reformwerk auch die Berichtsvorschriften für Banken aus. Zum Beispiel verlange die MiFID, dass Finanzdienstleister ihre Transaktionsdaten offen legen und Anleger auf mögliche Interessenkonflikte – etwa wenn die Bank Provisionen für die Produktvermittlung erhält – hinweisen. Zudem müssen Banken ihre Kunden über den aktuellen Stand ihres Investments informieren.

“Finanzinstitute sind gut beraten, wenn sie die MiFiD-Vorgaben als Chance zum Aufbau einer End-to-End-Informationsplattform betrachten”, erklärt Heinicke. “Sie verbessern damit nicht nur die Qualität von Kundenberatung und Risikomanagement, sondern schaffen zugleich eine verlässliche, konsistente Informationsbasis für strategische Entscheidungen. Außerdem erleichtert die EU-Richtlinie den Finanzdienstleistern in neue Regionalmärkte einzutreten.”

Silicon-Redaktion

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