Bundesnetzagentur macht Weg frei für Ultra Wide Band
Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzen für die Technologie Ultra Wide Band (UWB) bereit gestellt.
Breitbandige Datenübertragung wird damit für jedermann im Nahbereich möglich. Der Frequenzbereich 30 MHz bis 10,6 GHz steht seit heute dem Markt zur Verfügung.
Jeder kann die Frequenzen kostenlos und ohne Antrag nutzen, sofern gewisse Bestimmungen der Allgemeinzuteilung eingehalten werden. Die UWB-Technologie ermöglicht breitbandige Funkübertragungswege, die mittels äußerst geringer Strahlungsleistungen eine Überbrückung kurzer Entfernungen bis zu wenigen Metern ermöglicht, stellte die Bundesnetzagentur klar. Dies sei ideal für die Versorgung innerhalb eines Raumes oder auch kleinerer Wohnungen, Büros oder Werkstätten. Zudem sei die Versorgung des Innenraums von Fahrzeugen ein typischer Anwendungsbereich.
Hier kommt statt lästiger Verkabelung sowohl in den Bereichen Hi-Fi, Audio, Video als auch bei IT-Komponenten wie Druckern, Festplatten, Monitoren, Scannern, Tastaturen und Mäusen mit Hilfe von UWB-Frequenzen eine drahtlose Verbindung zum Einsatz. Sogar die weit verbreitete USB-Schnittstelle kann somit auf rein funktechnischer Basis realisiert werden. Weitere Anwendungen sind im gewerblich-industriellen Bereich denkbar. So können die Frequenzen für Datenübertragungen bei medizinischen Anwendungen, in der Messtechnik, der Ortungs- und Überwachungstechnik sowie für die gesamte Palette von Anwendungen genutzt werden, die bislang wegen zu geringer Bandbreite nicht realisiert werden konnten.
Die Regulierer betreten aber hinsichtlich der Breite des zugewiesenen Spektrums mit dieser Frequenzzuteilung Neuland. Die Nutzungsbestimmungen sind daher komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung zu tragen. Auch deshalb wird die Agentur die Auswirkungen der UWB-Nutzung intensiv beobachten, um die betrieblichen und technischen Parameter für die UWB-Technologie gegebenenfalls zu modifizieren.