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Bayerischer Alleingang bei Online-Durchsuchung

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister, kündigte gegenüber dem Focus, einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Online-Durchsuchung an. “Wir warten nicht mehr”, so Herrmann.

“Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin” sollen bayerische Behörden in der Lage sein, Festplatten über Fernzugriff näher zu untersuchen. Noch im Februar solle in München ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, erklärte Herrmann.

Mit dieser Aussage kommt der Landespolitiker Herrmann dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Grundsatzurteil zuvor, das in den nächsten Wochen erwartet wird.

Herrmann aber drängt zur Eile, denn es seien die “Gefahren terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real”. Vorgabe aus Karlsruhe könnten auch während der Parlamentsdebatte in das Gesetz eingebracht werden.

“Es zeugt von grober Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, wenn Bayern jetzt eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen will”, kritisiert Max Stadler von der FDP. Stadler sieht in dem Vorstoß Herrmanns eine “Machtdemonstration”. Übertriebener Ehrgeiz oder Hauruck-Aktionen seien angesichts eines derartig massiven Eingriffs in die Grundrechte nicht angebracht.

Entrüstung auch bei der Linken. “Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes”, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Pau. Als “Profilierungsgeschichte” sieht der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, den Vorstoß des bayerischen Ministers an. Dennoch signalisiert auch die SPD Interesse an der Online-Durchsuchung: “Wenn Karlsruhe nicht grundsätzlich nein sagt, werden wir eine Regelung finden.” Maßgebend würden dann aber die Vorgaben der Verfassungsrichter sein, versichert der SPD-Politiker.

Silicon-Redaktion

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