“IP-Adressen sind persönliche Daten”
Die IP-Adressen von Computern müssen als persönliche Daten angesehen werden.
Dies bekräftigten gestern, Montag, die europäischen Datenschützer bei einer Anhörung zum Thema ‘Datenschutz und Internet’ im Europaparlament in Brüssel. In ihrer Argumentation trafen dabei zwei sehr unterschiedliche Positionen aufeinander: Während europäische Datenschützer fordern, dass Nutzer besser über die Verknüpfung der verschiedenen genutzten Dienstleistungen eines Anbieters aufgeklärt werden müssen und sich gegen ein Durchscannen von E-Mail-Inhalten aussprechen, wiesen Vertreter der Internet-Industrie diese Bedenken zurück. Die elektronische Post werde lediglich aus Sicherheitsgründen geprüft. Auch sei ein Durchforsten der Mail-Inhalte nach bestimmten Schlüsselwörtern dadurch zu rechtfertigen, dass so einem Kunden auf sein Persönlichkeitsprofil zugeschnittene Werbung übermittelt werden könne.
“IP-Adressen sind als Internetadressen von Computern personenbeziehbare Daten und fallen daher unter die Datenschutzrichtlinie”, meint Philip Scholz, Sprecher des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dies habe auch die europäische Datenschutzgruppe der ‘Art. 29 data protection working party’ in ihrer ‘Opinion 04/2007 on the concept of personal data’ klar gemacht. Demnach haben auch dynamisch zugewiesene IP-Adressen als persönlich identifizierendes Merkmal zu gelten. “Nutzer müssen zudem erfahren, wie die verschiedenen Dienste eines Anbieters miteinander verknüpft werden”, forderten Vertreter der niederländischen Datenschutzbehörde im Rahmen der Anhörung. Bisher seien derartige Zusammenhänge für normale Verbraucher nur sehr schwer erkennbar. Auch das Recht auf Einsicht und Korrektur ihrer gespeicherten Angaben müsse den Nutzern eingeräumt werden.
Von Seiten der Internet-Industrie sieht man dies allerdings anders. “Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten”, erklärte etwa der Datenschutzexperte des Suchmaschinenbetreibers Google. Ein genereller Schutz von IP-Adressen sei deshalb abzulehnen. Die Speicherung der Daten in Verbindung mit Suchaufträgen sei vor allem notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Suchmaschine weiter zu erhöhen. Auch das Scannen von E-Mail-Inhalten betreibe man nur aus Sicherheitsgründen, um beispielsweise Spam und Viren abzuwehren. Die gezielte Suche nach Schlüsselwörtern werde hingegen eingesetzt, um passende Werbung an Kunden verschicken zu können.
Google hatte als einer der wenigen Internetkonzerne im vergangenen Jahr gewissermaßen als Entgegenkommen an den europäischen Datenschutz angekündigt, die Speicherung der Suchauftragsdaten freiwillig auf 18 Monate zu verkürzen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens sei für Ende 2007 geplant, teilte das Unternehmen damals mit. Ob die reduzierten Speicherzeiten aktuell schon Verwendung finden, konnte allerdings auch durch Anfrage nicht endgültig bestätigt werden.