EU macht IP-Adressen rechtssicher

Das EU-Parlament hat durch die Google-Diskussion einen Stein ins Rollen gebracht, der nun zu mehr Rechtssicherheit im Internetgeschäft führen soll.

Peter Schaar, der oberste Datenschützer der BRD und gleichzeitig führender Berater innerhalb der EU, will den legalen Status der IP-Adresse im Sinne der Verbraucher und der Einzelpersonen diskutieren.

So soll eine IP-Adresse dann als privat gelten, wenn eine Privatperson damit in Verbindung gebracht werden kann. Das ist zwar bereits in einigen EU-Ländern Usus, aber die rechtlichen Feinheiten sind eine Grauzone, die im Falle von Zwist – wie bei der Anhörung zu Googles Privacy-Policy in Bezug auf den Kauf von Werbefirma DoubleClick – zu stundenlangen und fruchtlosen Diskussionen führen kann. Deshalb betreibt Schaar eine Initiative, die eine feste Regelung herbeiführen will.

Erschwert wird dieser Ansatz allerdings durch die Methode der Provider, dynamische IP-Adressen zuzuteilen. Das heißt, dass der Surfer bei jedem Zugang ins Internet eine neue IP-Adresse zugeteilt bekommt. Nutzerseitig ist dies eine Sicherheitsvorrichtung, die den Zugriff von außen auf den Rechner erschweren soll, da dieser Web-seitig nicht eindeutig mit einer festen IP-Adresse gekoppelt ist.

Regelungen auch für dieses Geschäftsmodell würden in die Nutzerdaten eingreifen, die beim Provider liegen. Aber auch wegen anderer Hürden, beispielsweise der Uneinheitlichkeit der Regelungen in den EU-Ländern – und teilweise, wie im Falle des föderalisierten Deutschland sogar innerhalb eines EU-Landes –  wird sich die Ausarbeitung einer Regelung noch bis in den Sommer dieses Jahres hinziehen, berichtete IDG unter Berufung auf EU-nahe Kreise.

Die Diskussion wird aber auch für Strafrechtler interessant. Und in Deutschland beginnt es auch schon: Erste Vorstöße des eng mit der Polizei vernetzten deutschen Verfassungsschutzes weisen darauf hin, dass das in Italien erprobte Modell wohl auch hierzulande eingeführt werden kann. Nutzer von Internet-Cafes werden dort seit dem Jahr 2005 nach einem Berlusconi-Gesetz strikt überwacht, indem sie ohne Pass nicht surfen dürfen. Sie bekommen für die Dauer der Sitzung eine feste und jederzeit rückverfolgbare IP-Adresse zugewiesen, was Terroranschläge verhindern soll. Schaar will, als Advokat der Bürger, von so etwas sicherlich nichts wissen, aber seine Initiative öffnet die Diskussion selbstverständlich auch in diese Richtung.