Peter Schaar, der oberste Datenschützer der BRD und gleichzeitig führender Berater innerhalb der EU, will den legalen Status der IP-Adresse im Sinne der Verbraucher und der Einzelpersonen diskutieren.
So soll eine IP-Adresse dann als privat gelten, wenn eine Privatperson damit in Verbindung gebracht werden kann. Das ist zwar bereits in einigen EU-Ländern Usus, aber die rechtlichen Feinheiten sind eine Grauzone, die im Falle von Zwist – wie bei der Anhörung zu Googles Privacy-Policy in Bezug auf den Kauf von Werbefirma DoubleClick – zu stundenlangen und fruchtlosen Diskussionen führen kann. Deshalb betreibt Schaar eine Initiative, die eine feste Regelung herbeiführen will.
Erschwert wird dieser Ansatz allerdings durch die Methode der Provider, dynamische IP-Adressen zuzuteilen. Das heißt, dass der Surfer bei jedem Zugang ins Internet eine neue IP-Adresse zugeteilt bekommt. Nutzerseitig ist dies eine Sicherheitsvorrichtung, die den Zugriff von außen auf den Rechner erschweren soll, da dieser Web-seitig nicht eindeutig mit einer festen IP-Adresse gekoppelt ist.
Regelungen auch für dieses Geschäftsmodell würden in die Nutzerdaten eingreifen, die beim Provider liegen. Aber auch wegen anderer Hürden, beispielsweise der Uneinheitlichkeit der Regelungen in den EU-Ländern – und teilweise, wie im Falle des föderalisierten Deutschland sogar innerhalb eines EU-Landes – wird sich die Ausarbeitung einer Regelung noch bis in den Sommer dieses Jahres hinziehen, berichtete IDG unter Berufung auf EU-nahe Kreise.
Die Diskussion wird aber auch für Strafrechtler interessant. Und in Deutschland beginnt es auch schon: Erste Vorstöße des eng mit der Polizei vernetzten deutschen Verfassungsschutzes weisen darauf hin, dass das in Italien erprobte Modell wohl auch hierzulande eingeführt werden kann. Nutzer von Internet-Cafes werden dort seit dem Jahr 2005 nach einem Berlusconi-Gesetz strikt überwacht, indem sie ohne Pass nicht surfen dürfen. Sie bekommen für die Dauer der Sitzung eine feste und jederzeit rückverfolgbare IP-Adresse zugewiesen, was Terroranschläge verhindern soll. Schaar will, als Advokat der Bürger, von so etwas sicherlich nichts wissen, aber seine Initiative öffnet die Diskussion selbstverständlich auch in diese Richtung.
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