Preisexplosion bei Multifunktionsdruckern
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes könnte zu einer massiven Verteuerung bei Multifunktionsdruckern führen.
Das befürchtet der Branchenverband BITKOM. So werden durch die Entscheidung des Gerichtes Hersteller verpflichtet, für alle Multifunktionsgeräte, die zwischen 1997 und 2001 verkauft wurden, Urheberrechtsabgaben nachträglich zu entrichten.
Davon sind Drucker betroffen, die auch kopieren, faxen oder scannen können. Die Höhe der Abgaben variiert zwischen 38 und 614 Euro. Damit würden sich beispielsweise Einsteigergeräte, die ab etwa 70 Euro zu haben sind, durch die Abgabe um über 100 Euro verteuern. Insgesamt werden rückwirkend mehr als 50 Millionen Euro von der Industrie gefordert.
Erhoben werden diese Gebühren von der Verwertungsgesellschaft VG Wort. Mit diesen Tarifen soll das private und legale Kopieren von Texten abgegolten werden. Die Tarife, die die Verwertungsgesellschaft fordert, entsprechen denen von reinen Kopiergeräten.
“Damit werden 70-Euro-Geräte genauso stark belastet wie Kopierer für 1000 Euro”, kritisiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Bei Multifunktionsgeräten ist die Kopierfunktion aber nur eine von mehreren Produkteigenschaften.”
Der Branchenverband fürchtet nun “dramatische Folgen für Hersteller und Handel”. Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte werde der komplette Markt in die Knie gehen. Viele Verbraucher können sich dann die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Zudem würden deutsche Händler international benachteiligt, weil viele Kunden mit ihren Käufen ins günstigere Ausland ausweichen könnten.
Seit Anfang 2008 gilt ein neues Urheberrecht in Deutschland. Danach müssen Verwertungsgesellschaften und IT-Industrie die Höhe der Abgaben aushandeln. “Wir erkennen zwar eine Abgabenpflicht an, aber eben nicht in dieser Höhe.” Auch künftig sollen sich Verbraucher Geräte noch leisten können, erklärte Rohleder seine Ziele für die Verhandlungen.