Man habe dazu bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Die BNetzA gab mit ihrer gestrigen Entscheidung dem Drängen von Telekom-Konkurrenten nach, die das T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns ermöglicht sehen. T-Systems gewährte den Bündeltarif unter anderem rheinland-pfälzischen Kommunen.
Der ‘T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz’ genannte Vertrag ermöglicht die Nutzung von 30 Kanälen für 483 Euro monatlich, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen. Rechnerisch kommt dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich.
T-Systems-Konzernsprecher Stefan König erklärte heute: “Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nicht nachvollziehbar. Die EU-Kommission hat den Markt für Geschäftskunden ausdrücklich dereguliert. Die BNetzA will dies offenbar nicht umsetzen und weiter einen liberalisierten Markt durchregulieren.”
Weiter führt er aus: “Konkret hat die Behörde einen Geschäftskundenvertrag von T-Systems mit den kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz untersucht. Aus Sicht T-Systems hat die BNetzA keine gesetzlichen Befugnisse dafür, solche kundenindividuellen Verträge zu überprüfen, da es sich in diesem Fall um einen Gesamtvertrag mit einem Umsatzvolumen von über einer Million handelt. Solche Verträge unterliegen nicht der Regulierung und müssen marktübliche Konditionen enthalten. Die Entscheidung der BNetzA betrifft ausdrücklich nicht andere Geschäftskundenverträge mit der öffentlichen Hand.
Der Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann hatte dagegen gestern erklärte: “Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre. Uns liegen Informationen vor, nach denen nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben.” Breko vertritt eine ganze Reihe von Telekom-Konkurrenten.
Leser von silicon.de bedauerten das Verbot. Ein Vertreter eines IT-Serviceunternehmen aus Oberbayern etwa nahm den ‘Rosa Riesen’ in Schutz: “Aber an die Konkurrenz muss die Telekom die Leitungen zwangsweise billig abgeben. Ich habe noch nie einen Mitarbeiter der Konkurrenz beim Verlegen oder graben gesehen. Das soll ja die Telekom machen.”
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