Das Gericht im kalifonischen San José hatte in einem Beschluss vom 25. Januar 2008 entschieden, dass die Klägergemeinschaft Einsicht in interne Dokumente von Infineon nehmen darf.
Gegenüber der Financial Times Deutschland bestätigte die Halbleiterfirma die Niederlage im Rechtsstreit. Hintergrund des Streits ist der Verdacht der Aktionäre, dass der Konzern den Aktienkurs durch Kartellabsprachen für Speicherchippreise nach oben getrieben und den Kapitalmarkt falsche Informationen zugespielt hat. Für diese Machenschaften sind nach Meinung der Kläger der Ex-Vorstandsvorsitzende Ulrich Schumacher und Ex-Finanzchef Peter Fischl verantwortlich. Infineon hatte bereits 2004 eingeräumt, illegale Absprachen getroffen zu haben.
Die Sammelklage betrifft alle Anleger, die zwischen dem 13. März 2000 und dem 19. Juli 2004 Infineon-Aktien gekauft haben. Zwei Kläger vertreten die Interessen von insgesamt 50.000 Geschädigten. Auch ein deutscher Privatanleger ist Kläger in diesem Gerichtsverfahren. Er schätzt seinen Schaden auf rund 900.000 Dollar.
Es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren auf einen Vergleich hinauslaufen wird, der aber vermutlich erst in zwei bis drei Jahren erreicht wird. Die Aktionäre erhoffen sich am Ende des Gerichtsverfahrens eine Vergleichszahlung von 500 Millionen Dollar.
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