Die WARF vertritt dabei die Interessen der Universität von Wisconsin. Deren Forscher haben 1998 ein Patent auf einen Prozessor angemeldet, der in der Lage ist, verschiedene Rechenanfragen in separate Stränge aufzuteilen. Dadurch könne schon mit der Bearbeitung einer zweiten Aufgabe angefangen werden, obwohl die erste Rechenanfrage noch nicht komplett abgeschlossen ist. Somit werden die Anfragen effizienter und schneller verarbeitet.
Diese Beschreibung passt zu einem Feature des Core 2 Duo, das Intel als Wide Dynamic Execution bezeichnet. Damit wird die Geschwindigkeit und die Effizienz der Ausführung von Befehlen verbessert, wodurch mehr Aufgaben in einem Taktzyklus bearbeitet werden können. Intel erklärt, dass jeder Kern einer Core-2-Duo-CPU bis zu vier Instruktionen gleichzeitig erledigen kann.
In einer Pressemitteilung gab die WARF an, Intel bereits in 2001 aufgefordert zu haben, eine Lizenz für diese Technologie zu erwerben. Doch der Chip-Hersteller habe kein Interesse gezeigt. Mit dem Vertrieb der Core-2-Duo-Prozessoren habe Intel von der besagten Technologie rege Gebrauch gemacht.
Ein Intel-Sprecher wollte die Vorwürfe nicht unmittelbar kommentieren. Mögliche Schadenersatzzahlungen sowie Lizenzgebühren sollen, so die WARF, in die Forschung an der Universität Wisconsin fließen.
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