Jetzt hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann einen Entwurf für das Gesetz auf den Weg gebracht. Der CSU-Politiker kommt damit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zuvor, das voraussichtlich am 27. Februar ein entscheidendes Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen wird.
Dabei prüfen die Richter in Karlsruhe, ob das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz für die Umsetzung der Online-Durchsuchung mit dem Grundgesetz des Bundes in Einklang zu bringen ist.
Trotz dieser Unwägbarkeiten hatte das bayerische Kabinett am Dienstag den Gesetzesentwurf des CSU-Politikers gebilligt. Das soll unter anderem Verfassungsschützern erlauben, heimlich auf die Rechner von Terrorverdächtigen zuzugreifen. Der Verfassungsschutz müsse sich den technischen Gegebenheiten anpassen, erklärte Herrmann in Anschluss an die Sitzung des Kabinetts.
Herrmann wolle seinen Gesetzentwurf an die Vorgaben aus Karlsruhe anpassen. Zudem müssten solche Durchsuchungen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und müssten jeweils einzeln vom Innenminister sowie von einer Kommission des Landtages genehmigt werden. Bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, Pfarrer oder Ärzte sollten zudem von diesen Maßnahmen ausgeklammert werden. Trotz dieser Zusagen hat die Opposition im Landtag bereits Schritte gegen den Entwurf angekündigt.
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