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Wieder Ärger mit StudiVZ – Datenschützer mahnen

Die Social-Network-Plattform hat jetzt eine Frist von zwei Wochen, um eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das heißt, das Unternehmen soll auf den bisherigen, bemängelten Umgang mit den Nutzerdaten schriftlich verzichten. Eine StudiVZ-Sprecherin bestätigte den Eingang der Mahnung und erklärte, dass die Rechtsabteilung prüfe, ob die Mahnung der Verbraucherzentrale legitim sei.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass StudiVZ die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei wird dem Nutzer nicht ausreichend dargestellt, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte vzbv-Juristin Carola Elbrecht.

Die Verbraucherzentrale betonte, dass es zwingend erforderlich sei, dass die Verbraucher bei den von StudiVZ eingesetzten gezielten Werbemaßnahmen die Möglichkeit erhalten, dem bewusst zuzustimmen. Elbrecht forderte daher, dass die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abgefragt werden muss. Das Unternehmen konkretisiere auch nicht, über welches Medium Werbung verschickt wird. “Wie es derzeit in der Datenschutzerklärung steht, ist auch Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon erlaubt”, sagte Elbrecht.

Eine StudiVZ-Sprecherin widersprach jedoch dieser letzten Kritik, denn man verwende dafür nur E-Mails und den internen Nachrichtendienst. Die Werbung per SMS und Telefon sei ausgeschlossen. Die StudiVZ-Nutzer könnten zudem den Empfang personalisierter Werbung über ihre individuellen Einstellungen verhindern.

Die Tochterfirma von Holtzbrinck hatte ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits im Dezember 2007 geändert, um die persönlichen Angaben der Mitglieder und Nutzungsprofile für personalisierte Werbung nutzen zu können. Dagegen hatten viele der über 4 Millionen Mitglieder protestiert.

Silicon-Redaktion

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