Google soll EU-Datenschutzrichtlinien erfüllen
EU-Datenschützer fordern, dass auch Suchmaschinen außerhalb Europas den europäischen Datenschutzbestimmungen entsprechen müssen. Diese Regeln sollten so lange gelten, wie Google ein Büro oder ein Rechenzentrum auf europäischem Boden unterhalte. Derzeit wird mit Google aber noch darüber diskutiert, was eigentlich persönliche Daten sind.
Die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union (EU) regeln unter anderem, ob und wie Internet-Adressen oder der Suchverlauf eines Nutzers gespeichert werden dürfen. Die EU-Regeln verlangen zum Beispiel eine Einverständniserklärung des Anwenders, bevor Daten gesammelt werden. Außerdem müssen die Suchmaschinen dem Nutzer die Freiheit lassen, die Speicherung der Daten ablehnen zu können.
Google verteidigte sich hingegen damit, dass es sich bei Netzwerkadressen nicht um persönliche Informationen handele. In einer groß angelegten PR-Kampagne haben nun auch mehrere Google-Angestellte öffentlich erklärt, dass IP-Adressen keine private Information seien. Außerdem würden gemäß Googles Datenschutzbestimmungen die letzten drei Ziffern der Adressen nach 18 Monaten maskiert – was der Suchgigant als ausreichend bezeichnete.
Die Konkurrenz wie Microsoft oder Ask löscht die IP-Adressen vollständig nach 18 Monaten. Kritiker der Google-Datenschutzbestimmungen haben sich immer wieder gefragt, warum Google für die Langzeitspeicherung von teilweise anonymisierten IP-Adressen kämpfe, wenn diesen keinerlei Informationen mehr zugeordnet werden könne.
Aber auch die gängige Rechtspraxis hat gezeigt, dass IP-Adressen sehr wohl persönliche Daten sein können. In Urheberrechtsprozessen werden die eindeutigen Internetadressen zur Identifikation von Raubkopierern verwendet. In anderen Zusammenhängen waren IP-Adressen sogar ausreichend, um Wohnungsdurchsuchungen zu veranlassen.