Presserat beabsichtigt Kontrolle für Online-Presse
Der Deutsche Presserat beabsichtigt, seine Zuständigkeit auf journalistisch-redaktionelle Inhalte der elektronischen Presse auszudehnen. Hierzu hat er eine eigene Expertenkommission einberufen, die bereits am 3. März tagte. Neben der Klärung der Frage, wer für bestimmte eingestellte Inhalte verantwortlich ist, stehen vor allem mögliche Ergänzungen des Pressekodex für den Online-Bereich im Zentrum des Interesses.
Diese sollen die Qualität des Netzjournalismus sicherstellen. Im Gegensatz zu anderen Medien wie Rundfunk, Fernsehen und dem Printbereich gibt es bislang keine wirkliche Aufsicht über das Internet. Ein Gütesiegel, das die Einhaltung journalistischer Regeln in der virtuellen Welt garantiert, könnte dem Publikum die Orientierung im Online-Informationsdschungel erleichtern.
“Bei der aktuellen Diskussion im Presserat geht es um eine Erweiterung der Selbstkontrolle auf journalistische Inhalte im Internet”, erklärt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats. Diese solle aber nicht generell für alle Content-Anbieter gelten, sondern ausschließlich für die elektronische Presse. “Für die Kontrolle von User-generierten Inhalten sind derzeit noch zu viele Fragen offen”, stellt Tillmanns fest. “Seit etwa zehn Jahren gehen bei uns auch Beschwerden ein, die den Online-Bereich betreffen”, schildert Tillmanns. Obwohl die Zahl der Beschwerdeverfahren in letzter Zeit deutlich angestiegen sei, fehle es dem Gremium Presserat in diesem Zusammenhang bislang noch an der entsprechenden Zuständigkeit. “Wir haben zwar noch keine konkreten Richtlinien beschlossen, sind aber auf dem Weg dazu”, meint Tillmanns. Die einberufene Arbeitsgruppe plane bis Mitte des Jahres den Entschlussgremien des Presserats konkrete Vorschläge für die Erweiterung zu unterbreiten.
“Wir begrüßen die vom Presserat eingeleitete Initiative ausdrücklich”; erklärt Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Die Erweiterung des Pressekodex auf den Online-Bereich sei eine notwendige, längst überfällige Entscheidung. “Die Beratungen für diesen Schritt laufen bereits”, schildert Zörner. Wie diese Erweiterung der journalistischen Richtlinien konkret aussehen werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschätzt werden. “Die zentralen Punkte müssen in ausführlichen Gesprächen aller Beteiligten im Detail abgeklärt werden”, betont Zörner.
“Das Internet ist der derzeit einzige Medienbereich, wo es keine wirkliche Kontrolle gibt”, stellt Zörner fest. Der Presserat wacht über die Printmedien, die Landesrundfunkanstalten und über die Radio- und TV-Programme der Privatsender. Die öffentlich-rechtlichen Sender kontrollieren sich über ihre Rundfunk- und Fernsehräte selbst. “Da dem Internet eine zunehmend große Bedeutung in der Nachrichtenwelt zukommt, sollten für dieses Medium auch die gleichen journalistischen Standards gelten wie in den anderen Bereichen”, erläutert Zörner. Der Gesetzgeber habe dies bereits erkannt und versuche nun sich durch entsprechende Regelungen dieser Problematik anzunehmen. Ein Beispiel hierfür sei die vor kurzem eingeführte Impressum-Pflicht für deutsche Webseiten. “Ein derzeit noch ausständiges Gerichtsurteil könnte künftig auch Forenbetreiber zur Vorab-Begutachtung der eingestellten Beiträge verpflichten”, ergänzt Zörner. Prinzipiell sei seiner Auffassung nach der Staat allerdings nicht das geeignete Gremium, um den Online-Journalisten Vorschriften zu machen, sondern der Presserat.