Kauf von iPhone-Fälschungen nicht strafbar
Der chinesische Online-Händler Solomobi.com bietet gleich zwei Fälschungen des Apple iPhone an. Diese lassen sich optisch kaum vom Original unterscheiden, hinken dem iPhone technisch aber weit hinterher. Auf einem der Klon – dem ‘Cool 999’ – findet sich sogar das gespiegelte und damit verfälschte Apple-Logo.
Für die mit ‘HiPhone’ betitelte Fälschung wirbt Solomobi.com offen mit der Bezeichnung ‘Iphon copy’. Die technischen Nachteile der iPhone-Kopien sollen durch die deutlich niedrigeren Preise von 178 beziehungsweise 310 Dollar wett gemacht werden.
Während das iPhone ein speziell angepasstes Mac-OS-X-Betriebssystem verwendet, läuft die Fälschung Cool 999 mit Windows Mobile. Dem internen Speicher von 4 Gigabyte beziehungsweise 8 Gigabyte Flash-Speicher des Originals kann der Klon nur 64 Megabyte beziehungsweise 128 Megabyte Flash-Speicher entgegensetzen.
Während das Apple-Produkt über ein 3,5-Zoll-Display mit 16 Millionen Farben und einer Auflösung von 320 mal 480 Pixel verfügt, wartet ‘Cool 999’ nur mit einer Größe von 3,2 Zoll, 65.000 Farben und einer Auflösung von 240 mal 320 Pixel auf.
Mit dem ‘M8 Minione’, das der chinesische Hersteller Meizu im Januar angekündigt hat, ist ein weiterer iPhone-Klon im Umlauf. Das Unternehmen hatte eine Präsentation des Gerätes auf der CeBIT geplant – der Meizu-Messestand wurde von der Kriminalpolizei jedoch vorzeitig geschlossen. Einer Unternehmenssprecherin zufolge war aber nicht das M8 Minione, sondern ein anderes Gerät der Grund für die Schließung.
Derzeit existiere hierzulande noch kein Gesetz, wonach sich ein Konsument beim Kauf gefälschter Ware strafbar mache, sagte dazu Petra Heininger, Stellvertretende Leiterin der Zoll-Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz. “In Italien wurde ein solches Gesetz bereits umgesetzt. Für Deutschland ist dies zwar ebenfalls geplant, wann es letztendlich zur Realisierung kommen soll, ist noch nicht abzusehen.”